Frauenärztliche Sprechstunde im GSR

München · Wieder geöffnet

München · Die frauenärztliche Sprechstunde in der Sexuell übertragbare Infektionen (STI) Beratungsstelle im Gesundheitsreferat (GSR) hat ab kommenden Montag, 13. Dezember, wieder geöffnet. Die Sprechstunde richtet sich an Frauen, die keinen oder nur erschwerten Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Das Angebot ist anonym und findet jeden Montagnachmittag statt.

Die Sprechstunde bietet notwendige frauenärztliche Untersuchungen und eine infektiologische Labordiagnostik an. Sexuell übertragbare Infektionen können in begrenztem Umfang kostenfrei behandelt werden. Sollte eine weitergehende Abklärung oder Behandlung erforderlich sein, wird an weiterführende Gesundheitseinrichtungen weitergeleitet. Im Rahmen der Sprechstunde bieten sozialpädagogische Fachkräfte zusätzlich eine Beratung zu unterstützenden Hilfsangeboten an.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt persönlich montags von 13 bis 15 Uhr in der STI-Beratungsstelle, Bayerstraße 28a, Erdgeschoss, Raum 0045. Die genaue Uhrzeit des Termins wird bei der Anmeldung mitgeteilt. Es wird gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten. Weitere Informationen sind erhältlich unter Telefon 233-47831 oder per E-Mail an aids-sti-beratung.gsr@muenchen.de

Bitte folgende Corona-Hinweise beachten:

  • Aktuell können im Rahmen der Sprechstunden keine Beratungen zu Corona-Schutzimpfung und auch keine Impfungen angeboten werden.
  • Es gilt die 3G-Regel: Bitte nur geimpft, genesen oder negativ getestet in die Sprechstunde kommen.
  • Im Gesundheitsreferat ist im gesamten Gebäude das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Zudem gelten das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern sowie die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln.
  • Ein Besuch ist nicht möglich, wenn einer der folgenden Punkte innerhalb der letzten 14 Tage zutrifft: Anzeichen einer Erkältungskrankheit und grippale Symptome; Rückkehr aus einem Risikogebiet; Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person; wenn eine positive Testung auf COVID-19 vorliegt beziehungsweise eine Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsreferat besteht.

Artikel vom 08.12.2021
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