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Mit Wartezeiten ist zu rechnen
Garching · 3G-Regel bei Besuchen im Garchinger Rathaus
Garching · Ab Donnerstag, den 9. Dezember greift bei Besuchen im Garchinger Rathaus die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur Besucherinnen und Besucher, die vollständig gegen Corona geimpft, von einer Corona-Infektion genesen oder negativ getestet sind, Zugang erhalten.
Als Testnachweis gelten ein negatives PCR-Testergebnis oder ein Zertifikat über einen negativen Antigen-Schnelltest. Selbst durchgeführte Testungen ohne Zertifikat sind als Nachweis nicht ausreichend. Eine Übersicht über Schnelltestmöglichkeiten in und um Garching ist auf www.garching.de zu finden. Die entsprechenden Nachweise über eine Impfung, Genesung oder Negativtestung sind dem Sicherheitsdienst auf Verlangen vorzuzeigen.
Wartezeiten an Donnerstagen, nur vier Personen gleichzeitig im Wartebereich möglich
Seit dem 1. Dezember können Termine für das Garchinger Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt über ein Buchungssystem (über www.garching.de ) online vereinbart werden (wir berichteten). Donnerstags sind Besuche von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr ohne einen Termin möglich. Hierbei weist die Stadt Garching jedoch darauf hin, dass mit Wartezeiten zu rechnen ist.
Zudem werden aufgrund der Abstandsregeln im Wartebereich des Rathauses lediglich vier Personen gleichzeitig ins Haus eingelassen. Alle anderen warten vor den Türen auf den Einlass. Die Stadtverwaltung weist im Sinne eines möglichst reibungslosen und fairen Ablaufs darauf hin, sich der Reihe nach (etwa entlang bzw. unter den Arkaden, hier besteht auch Schutz vor Wind und Regen) anzustellen. Entsprechend dieser Reihenfolge erfolgt dann auch der Einlass. Ein Pulk von Besuchern, wie er sich bereits an einem Donnerstag vor der Eingangstüre gebildet hat, macht ein übersichtliches und am Eintreffen orientiertes Einlassen hingegen nicht möglich.
Artikel vom 07.12.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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