75 Jahre Volksentscheid in Bayern

Bayern · Grundstein für Erfolg der direkten Demokratie gelegt

Im Freistaat Bayern gab es bisher 21 Volksbegehren, die in sechs Fällen zum Volksentscheid führten. Foto: ara

Im Freistaat Bayern gab es bisher 21 Volksbegehren, die in sechs Fällen zum Volksentscheid führten. Foto: ara

Bayern · Am 1. Dezember 1946 stimmten die Menschen in Bayern mit großer Mehrheit per Volksentscheid für die Annahme der Bayerischen Verfassung. Damit verankerte die bayerische Bevölkerung die Volksgesetzgebung auf Landesebene und legte die Basis dafür, dass Bayern heute über eine rege direktdemokratische Kultur verfügt.

Das Ergebnis des Volksentscheids über die bayerische Verfassung am 1.12.1946 war eindeutig: Bei einer Wahlbeteiligung von 75,7 Prozent votierten 70,6 Prozent der Abstimmenden für die Annahme der Verfassung. Die Bürger anderer Bundesländer stimmten in den Jahren 1946/47 ebenfalls über ihre Landesverfassungen ab, jedoch genoss die bayerische Verfassung die höchste direktdemokratische Legitimation in der Bevölkerung.

„Durch die Annahme der Verfassung im Volksentscheid sprach sich die bayerische Bevölkerung für moderate Regelungen in der Volksgesetzgebung aus und setzte damit den Grundstein für die direkte Demokratie heute“, sagt Susanne Socher, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Bayern. Die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide in der bayerischen Verfassung waren weitreichender als in anderen Bundesländern. So war das Unterschriftenquorum für Volksbegehren von 10 Prozent damals das niedrigste in ganz Deutschland. Zudem sind Volksentscheide über einfache Gesetze quorenlos. Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Mitverdienst von Wilhelm Hoegner

Die bürgerfreundlichen Regelungen gehen besonders auf den Staatsrechtler Hans Nawiasky und den späteren Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner (SPD) zurück. Während der Kriegsjahre lebten sie im Schweizer Exil und erlebten dort die lebendige direktdemokratische Kultur. Nach ihrer Rückkehr nach Bayern überführten sie diese Erfahrungen in die bayerische Verfassung.

„Die gute Stellung der direkten Demokratie in der Verfassung zeigt, dass die Menschen bereits vor 75 Jahren Vertrauen ineinander und in die Instrumente der direkten Demokratie hatten. Man hat der Bevölkerung zugetraut, diese Instrumente gewissenhaft zu nutzen, um sich politisch einbringen zu können“, erläutert Socher. Die starke Verankerung der Volksgesetzgebung in der Verfassung wirkt bis heute. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele direktdemokratische Verfahren wie in Bayern. So gab es im Freistaat bisher 21 Volksbegehren, die in sechs Fällen zum Volksentscheid führten. Bei Verfassungsänderungen kommt es in Bayern automatisch zum Volksentscheid (so genanntes obligatorisches Referendum). Dieser Fall ist bisher 14 mal im Freistaat eingetreten.

Artikel vom 02.12.2021
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