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Hochhausensemble in Holz-Hybrid
Pläne für Bauprojekt an Richard-Strauss-Straße genehmigt
Blick auf den geplanten Bürokomplex an der Richard-Strauss-Straße. Foto: David Chipperfield Architects/LHM
Bogenhausen · An der Richard-Strauss-Straße 76 soll ein nachhaltiger Büro-Komplex in Holz-Hybrid-Bauweise entstehen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat vor kurzem die Pläne für die drei bis zu 96 Meter hohen Bauten, die von Berliner Architekten entworfen worden sind, gebilligt.
Am ehemaligen Verwaltungsstandort der Firma Siemens sind zwei Turmhäuser mit 16 beziehungsweise 25 Geschossen sowie ein „Scheibenhochhaus“ mit 13 Geschossen geplant. Das Ensemble dient als neuer Firmensitz der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), die dort ihre bisherigen Standorte im Arabellapark (Denninger Straße und Arabellastraße) zusammenfasst und zusätzlichen Platz für weitere Mitarbeiter benötigt – in den kommenden Jahren ist ein deutlicher Zuwachs der Belegschaft geplant.
"Gebäudetor" als wichtiges Element
Ein wesentliches Entwurfselement ist das geplante „Gebäudetor“, das einen Blick und Durchgang ins Grün des dahinterliegenden Denninger Angers ermöglicht. Durch eine geschickte Anordnung der Bauten bleibt zudem Platz für zwei neue begrünte Platzflächen. Die Gebäude, die flexible und ökonomische Grundrisse erhalten sollen und in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Richard-Strauss-Straße liegen, sind ganz bewusst so konzipiert, dass sie das benachbarte Hypo-Hochhaus (114 Meter) nicht überragen. Die im Erdgeschoss sowie in der obersten Etage des höchsten Turms vorgesehene Gastronomie soll allen Münchnerinnen und Münchnern offenstehen. Für die Büro-Mitarbeiter gibt es diverse Angebote wie Kantinen- und Sportbereiche sowie eine Kindertagesstätte. Auf dem „Scheibenhochhaus“ ist ein Dachgarten für die Beschäftigten geplant.
Die erforderlichen Stellplätze werden vollständig in einer Tiefgarage untergebracht. Um den Verkehrszuwachs zu reduzieren, wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Damit können die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sowie der Autoverkehr insgesamt reduziert werden.
Der Stadtratsbeschluss bildet eine wichtige Etappe im laufenden Bebauungsplanverfahren. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.
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