Vier Haftbefehle vollstreckt

Flughafen · Arbeitsreiches Wochenende für die Bundespolizei

Bundespolizisten am Münchner Airport nehmen immer wieder gesuchte Reisende fest und führen diese der Strafverfolgung zu. Manche können durch Zahlung der geforderten Geldstrafe ihre Reise fortsetzen, andere müssen ins Gefängnis weiterreisen. F: Bundespoliz

Bundespolizisten am Münchner Airport nehmen immer wieder gesuchte Reisende fest und führen diese der Strafverfolgung zu. Manche können durch Zahlung der geforderten Geldstrafe ihre Reise fortsetzen, andere müssen ins Gefängnis weiterreisen. F: Bundespoliz

München/Flughafen · Die steigenden Passagierzahlen im Flugverkehr machen sich auch bei der Bundespolizei am Flughafen München bemerkbar. Gleich vier mit Haftbefehlen gesuchte Personen gingen den Beamten ins Netz.

Bereits am Freitagnachmittag (24. September) stellten die Bundespolizisten bei einem 73-Jährigen Deutschen bei der Einreiskontrolle aus Sofia einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg fest. Aufgrund Trunkenheit im Straßenverkehr war der Mann zur Zahlung von 6200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 31 Tagen verurteilt worden. Erst nachdem er die geforderte Summe aufbringen konnte, durfte er die Bundespolizeiwache verlassen.

Anders erging es einem 51-Jährigen Deutschen am Samstag (25. September) bei der Ausreise nach Dubai. Auch dort hatten die Beamten einen guten Riecher und stellten eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft München I fest. Der säumige Steuersünder war zu einer Geldstrafe in Höhe von 13500 Euro verurteilt worden. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim, wo er nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen abzusitzen hat.

Etwas billiger wurde es für einen 32-Jährigen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ausgeschrieben durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf, musste die Person aufgrund einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 25 Euro bezahlen. Die Ausreise nach Dubai wurde dem Mann nach Begleichen der Strafe gestattet.

Zu guter Letzt wurde einem 27-Jährigen Rumänen die falsche Trageweise eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) zum Verhängnis. Als eine Streife der Bundespolizei den Mann darauf ansprachen und kontrollierten, stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein fest. Der Rumäne war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 975 Euro verurteilt. Da er selber für den Betrag nicht aufkommen konnte, zahlte für ihn ein Bekannter das Geld ein. Er konnte daraufhin die Bundespolizeiwache wieder verlassen – diesmal natürlich mit einem korrekt aufgesetzten MNS.

Artikel vom 28.09.2021
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