OP-Maske und 3G-Regel

Welche Corona-Maßnahmen gelten in Bayern aktuell?

Die OP-Maske hat die FFP2-Maske als Standard abgelöst. Von Bedeutung ist außerdem die 3G-Regel für geschlossene Räume. Foto: CC0

Die OP-Maske hat die FFP2-Maske als Standard abgelöst. Von Bedeutung ist außerdem die 3G-Regel für geschlossene Räume. Foto: CC0

Bayern/München · Seit dem 2. September gelten weitreichende Änderungen der Corona-Maßnahmen in Bayern: Mit dem Inkrafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ersetzt die neue Krankenhausampel die Inzidenzstufen. Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben, die FFP2-Maskenpflicht entfällt.

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Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt (dies trifft aktuell auf München und die umliegenden Landkreise zu) gilt in geschlossenen Räumen der 3G-Grundsatz. Persönlichen Zugang haben dort nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete.

Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind (z.B. Friseure), die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, außerschulische Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, drinnen wie draußen.

Keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz, Wahllokale und Eintragungsstellen sowie Parteiveranstaltungen. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen. Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, auch für private und öffentliche Feiern, entfallen seit dem 2. September. Zudem ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske aufgehoben, der neue Standard ist die sogenannte OP-Maske. Erreicht allerdings die bayerische Krankenhausampel mindestens die Warnstufe Gelb, beschließt die bayerische Staatsregierung eine Anhebung des Maskenstandards auf FFP2. Die Warnstufe Gelb ist erreicht, wenn bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten.

Artikel vom 08.09.2021
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