Gewässerrandstreifen einhalten

Kartierung in Stadt und Landkreis München abgeschlossen

Der Hüllgraben, ein künstlich angelegter Wasserlauf im Münchner Nordosten. Foto: WWA München

Der Hüllgraben, ein künstlich angelegter Wasserlauf im Münchner Nordosten. Foto: WWA München

Landkreis-München · Seit August 2019 müssen in Bayern Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Jetzt ist die Kartierung der Gewässer in der Landeshauptstadt sowie im Landkreis München abgeschlossen. Die Gewässer wurden vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft.

Wichtig ist, dass die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen nach einem Volksbegehren bereits heute besteht. Jede/r betroffene Landwirt/in muss an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. Dort ist dann die Nutzung für den Acker- und Gartenbau verboten.

An künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind und an „grünen Gräben“ mit eindeutigem Grasbewuchs sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich.

Das Wasserwirtschaftsamt München hat in der Stadt München Gewässer in einer Länge von insgesamt 216 km vor Ort überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass an 62 Prozent ein Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren notwendig ist. Etwas anders sieht die statistische Verteilung im Landkreis München aus. Hier gibt es - vor allem nördlich des Ismaninger Speichersees - viele künstliche Entwässerungsgräben, die gemäß dem bayrischen Naturschutzgesetz nicht randstreifenpflichtig sind. Das Ergebnis zeigt, dass bei insgesamt rund 360 Gewässerkilometern rund die Hälfte aller Gewässer einen Randstreifen benötigen, die andere Hälfte nicht.

Breite von mindestens fünf Metern einhalten

Die Bewirtschaftenden ufernaher Grundstücke erhalten mit der Veröffentlichung der Karten Klarheit und Planungssicherheit. An den dargestellten Gewässern muss ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern eingehalten werden. An den großen natürlichen Gewässern, den Gewässern 1. und 2. Ordnung wie etwa der Würm, sind es auf staatlichen Grundstücken zehn Meter. Die Begehungen vor Ort haben gezeigt, dass die Randstreifen zum allergrößten Teil bereits von den Flächenbewirtschaftern angelegt wurden.

Die Ergebnisse wurden jetzt in übersichtlichen Karten aufbereitet. Sie werden ab Montag, 6. September, gemeindeweise unter www.wwa-m.bayern.de veröffentlicht . Betroffene Grundstückseigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Strittige Gewässerabschnitte werden im Anschluss gemeinsam erörtert. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli 2022 im UmweltAtlas Bayern.

Außerdem werden zeitgleich mit der Veröffentlichung der Karten Informationsveranstaltung für betroffene Landwirte durchgeführt. Dort wird in mehreren Kleingruppen die Vorgehensweise an ausgewählten Standorten vorgestellt. In einer separaten Informationsveranstaltung werden auch die Kommunen sowie Mandatstragende, betroffene Behörden und Verbände über das Thema Gewässerrandstreifen in Land und Stadt München informiert.

Artikel vom 30.08.2021
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