Erneutes Impfangebot

Auffrischungsimpfungen im Landkreis München ab sofort möglich

Einsätze in Pflegeeinrichtungen sind bereits in Planung. Impfwillige, die zuhause leben, können vom Arzt oder in den Impfzentren geimpft werden. Foto: CC0

Einsätze in Pflegeeinrichtungen sind bereits in Planung. Impfwillige, die zuhause leben, können vom Arzt oder in den Impfzentren geimpft werden. Foto: CC0

Landkreis-München · Ab sofort werden in den Impfzentren des Landkreises München sowie durch mobile Impf-Teams Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen angeboten. Grundvoraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie beim Impfling mindestens sechs Monate zurückliegt und die zu impfende Person einer bestimmten Personengruppe angehört.

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Primär liegt der Fokus dabei auf den Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die ab Ende 2020 die ersten Impfungen erhalten haben. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits und die Impfzentren stehen in Kontakt mit den betreffenden Einrichtungen. Einzelpersonen können vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Wenn eine Impfung durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist, können sich Impfberechtigte aber ebenfalls an ein Impfzentrum wenden.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 2. August 2021 beschlossen, dass Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, eine Auffrischungsimpfung angeboten werden soll.

Der Beschluss beruht auf ersten Studienergebnissen, die darauf hinweisen, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann. Eine Auffrischungsimpfung ist daher aus gesundheitlicher Vorsorge sowie zum persönlichen Schutz sinnvoll. Nun liegen auch die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen des RKI dazu vor.

Wer kann eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundvoraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Zusätzlich muss eine Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppen vorliegen:
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen / Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen
  • Personen mit Immunschwäche/Immunsuppression
  • Pflegebedürftige Menschen in eigener Häuslichkeit
  • Personen ab 80 Jahren
  • Personen mit einer vorausgegangenen Impfserie mit einem Vektorimpfstoff
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Serie mit mRNA-Impfstoff erhalten haben und eine Auffrischungsimpfung erhalten möchten

Für andere, oben nicht erwähnte Personengruppen ist aktuell keine Auffrischungsimpfung vorgesehen.

Mit Blick auf die Impfung von Beschäftigten in Krankenhäusern entscheiden die Krankenhäuser bzw. die Impfärzte in Krankenhäusern in eigener Verantwortung über die medizinische Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung.

Wo kann ich meine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundsätzlich sollen Einzelpersonen vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Sie können sich aber ebenfalls an ein Impfzentrum wenden, wenn eine Impfung durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist.

Hierzu kann man ohne Terminvereinbarung in einem der Landkreisimpfzentren oder bei einer der zahlreichen Sonderaktionen im Landkreis vorbeikommen (siehe Kalender Sonder-Impfaktionen unter www.landkreis- muenchen.de/jetztimpfen .

Ebenso kann telefonisch ein Termin in einem der Impfzentren vereinbart werden.

Eine Wohnortzugehörigkeit zum Impfzentrum ist nicht notwendig.

Impfwillige werden gebeten, ein Ausweisdokument, ihre Dokumentation über die erste Impfserie sowie ihren gelben Impfpass zur Auffrischungsimpfung mitzubringen.

Mit welchem Impfstoff werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?

Die Auffrischungsimpfungen werden mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (einmalige Impfstoffdosis Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® von Moderna mindestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie) durchgeführt.

Artikel vom 27.08.2021
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