Neubiberger AWO lädt ein

Vortrag zur Patientenverfügung

Neubiberg · Wie kann ich die Vorsorge für mich regeln bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter? Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten, wenn ich über die ärztliche Behandlung bei unheilbarer Erkrankung oder im Sterben selbst entscheiden möchte? Frau Sonntag vom Betreuungsverein München-Land der AWO informiert im Rahmen der Mitgliederversammlung der Neubiberger AWO.

Der Vortrag findet statt am 31. August, ab 18 Uhr, im Wilhelm-Hoegner-Haus (Albrecht-Dürer-Straße 27). Es gilt die 3G-Regel. Anmeldung bei Hans Kopp unter Tel. 0151/58409838.

Artikel vom 26.08.2021
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