Neubiberger AWO lädt ein

Neubiberg · Vortrag zu Vollmacht und Patientenverfügung

Neubiberg · Wie kann ich die Vorsorge für mich regeln bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter? Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten, wenn ich über die ärztliche Behandlung bei unheilbarer Erkrankung oder im Sterben selbst entscheiden möchte? Frau Sonntag vom Betreuungsverein München-Land der Arbeiterwohlfahrt informiert zu diesem Thema im Rahmen der Mitgliederversammlung der Neubiberger AWO.

Der Vortrag findet statt am Dienstag, 31. August, ab 18 Uhr im Wilhelm-Hoegner-Haus (Albrecht-Dürer-Straße 27). Auch interessierte Nicht-Mitglieder der AWO sind willkommen. Pandemiebedingt ist aber die Teilnahme nur geimpft, getestet oder genesen möglich. Die AWO bittet um Anmeldung bei Hans Kopp, Tel. 0151/58409838.

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Artikel vom 24.08.2021
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