Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro

Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Der Kinderfreizeitbonus ist als Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gedacht. Foto: CC0

Der Kinderfreizeitbonus ist als Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gedacht. Foto: CC0

Landkreis-Ebersberg · Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022 für Kinder und Jugendliche“ gibt es einen sogenannten Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Darauf weist Anschi Kandlbinder hin, die im Landratsamt Ebersberg das Sachgebiet „Besondere Soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen“ leitet.

Zuständiger Ansprechpartner für diese Unterstützungsleistung ist die jeweilige Familienkasse. Bei Fragen zum Antragsverfahren etc. sollte man sich dorthin wenden. Dafür steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer (0800) 4 5555 43 zur Verfügung.

Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro können minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können.

Wenn sie für den Monat August 2021 bestimmte Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, können Familien den Kinderfreizeitbonus beantragen. Beim Wohngeld muss das betreffende Kind als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein. Die Auszahlung für Familien, die Wohngeld beziehen, erfolgt durch die Familienkasse. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Familien, die neben Wohngeld im August 2021 auch Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne Antrag ab diesem Monat als Einmalzahlung. Familien, die im August 2021 Wohngeld, aber keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen einen formlosen Antrag bei ihrer Familienkasse stellen. Dem Antrag ist eine Kopie des Wohngeldbescheids beizufügen. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein.

Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail- Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Artikel vom 12.08.2021
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