Wichtige Finanzspritze für Vereine und Verbände

Landkreis Ebersberg unterstützt Neustart der Jugendarbeit finanziell

Landrat Robert Niedergesäß, Philipp Spiegelsberger, Geschäftsführer des KJR Ebersberg, Lukas Müller, 1. Vorsitzender des KJR Ebersberg und Florian Robida, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamts Ebersberg (v. li.). F: Landratsamt Ebersberg

Landrat Robert Niedergesäß, Philipp Spiegelsberger, Geschäftsführer des KJR Ebersberg, Lukas Müller, 1. Vorsitzender des KJR Ebersberg und Florian Robida, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamts Ebersberg (v. li.). F: Landratsamt Ebersberg

Landkreis-Ebersberg · Mit einer Corona-Pauschale für den Neustart ihrer Jugendarbeit greift der Landkreis Ebersberg Vereinen und Verbänden finanziell unter die Arme. Zusammen mit dem Kreisjugendamt hat der Kreisjugendring Ebersberg ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die Vereine und Verbände schnell und unkompliziert unterstützen soll.

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Landrat Robert Niedergesäß hat deshalb Besuch bekommen von Lukas Müller, erster Vorsitzender und Philipp Spiegelsberger, Geschäftsführer des Kreisjugendrings. „Wenn wir die Jugendarbeit in dieser schwierigen Corona-Phase fördern können, dann tun wir das sehr gerne und in dem Wissen darum, wie wichtig das Engagement der Menschen in den Vereinen und Verbänden für die Jugendlichen in unserem Landkreis ist“, so der Landrat. „Der Landkreis Ebersberg ist mit diesem Angebot an die Vereine einer der Vorreiter in Oberbayern“, ergänzt Florian Robida, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamtes.

In der Jugendarbeit tätige Vereine aus dem Landkreis können ab sofort beim Kreisjugendring Ebersberg den Antrag auf die „Corona-Pauschale in der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg“ stellen. Die Adresse des neuen Zuschussportals im Internet lautet https://www.kjr-zuschuss.de

Die Förderpauschale beträgt pro Verein einmalig für dieses Jahr 400 Euro. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober 2021 eingegangen sein. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, der Fördertopf ist mit 60.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 gedeckelt. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet und bewilligt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Pauschale soll nach den allgemeinen Fördergrundsätzen der Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg zweckgebunden verwendet werden. Wenn der Antrag vorliegt, prüft der Kreisjugendring die Antragsberechtigung.

Erweitert wird zudem der Fördertopf im Bereich „neue Projekte“. Hier können neue Ideen, wie zum Beispiel die Gruppenarbeit wiederbelebt werden und kann die Neugewinnung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern gefördert werden. Und zwar mit maximal 70 Prozent statt wie bisher 50 Prozent der Gesamtkosten für das eingereichte Projekt. Maximal können 700 Euro im Vergleich zu bisher 500 Euro pro Zuschussantrag gefördert werden. Der Zuschuss wird vor Projektbeginn bewilligt. Ein Mittelverwendungsnachweis muss nach Projektende eingereicht werden.

Der Kreisjugendring bietet nach wie vor die Möglichkeit, einen Zuschussantrag für Corona bedingte Ausfallkosten zu stellen. Hier besteht eine Fördermöglichkeit von einhundert Prozent von nachgewiesenen unvermeidbaren Kosten wie beispielsweise Stornokosten von Freizeiten.

Informationen zur Antragstellung findet man hier: https://www.kjr-ebe.de/news/update-zuschuesse-in-zeiten-von-corona

Artikel vom 05.08.2021
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