Warnung vor Blaualgen

Ebersberg · Beim Schwimmen im Klostersee obacht geben

Im Ebersberger Klostersee haben sich Ende Juli die Blaualgen ausgebreitet. Foto: Stefan Dohl

Im Ebersberger Klostersee haben sich Ende Juli die Blaualgen ausgebreitet. Foto: Stefan Dohl

Ebersberg · Bei einer routinemäßigen Beprobung des Klostersees hat das Gesundheitsamt am Dienstag, 20. Juli reichlich Cyanobakterien (Blaualgen) im Wasser festgestellt. Hinzu kommen eine Sichttiefe von weniger als einem Meter und sichtbare Schlieren im Uferbereich. Cyanobakterien können im Einzelfall bei langem Hautkontakt oder nach Verschlucken des Wassers zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Entsprechende Warnschilder werden aufgestellt.

Die Algenblüte ist an folgenden Merkmalen zu erkennen: Bläulich-grüne Trübung des Wassers, Schlierenbildung, Algenteppiche an der Oberfläche und wolkenartige Verteilung im Wasser.

In Bereichen mit solchen sichtbaren Cyanobakterien-Entwicklungen sollten sich Badegäste nicht aufhalten, rät das Gesundheitsamt und gibt die folgenden Hinweise: Man sollte auf das Baden verzichten, wenn man bis zu den Knien im Wasser stehend seine Fußrücken nicht mehr sehen kann. Beim Schwimmen sollte man kein Wasser schlucken und Bereiche mit sichtbaren Schlieren vermeiden. Nach dem Baden sollte man sich duschen und die Badekleidung wechseln. Falls Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen oder Quaddeln auftreten, sollte man sich in ärztliche Behandlung begeben. Und ganz wichtig: Besonders (Klein-) Kinder sind gefährdet. Man sollte sie nicht in Wasser mit Verdacht auf Blaualgen spielen lassen.

Hunde und andere Haustiere können durch Cyanobakterien ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.

Wasservögel sollen nicht gefüttert werden, um das Algenwachstum durch den Eintrag von Nährstoffen über deren Ausscheidungen nicht zu fördern.

Das Gesundheitsamt hat die Überwachung des Klostersees intensiviert. Unter www.lra-ebe.de können die Ergebnisse der Badeseeuntersuchungen auf der Homepage des Landratsamtes eingesehen werden.

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Artikel vom 29.07.2021
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