Um das Dreifache angestiegen

München · Deutlich mehr Unfälle mit E-Scootern

E-Scootersind keineswegs Spiel- oder Sportgeräte, sondern Kraftfahrzeuge. Foto: CCO

E-Scootersind keineswegs Spiel- oder Sportgeräte, sondern Kraftfahrzeuge. Foto: CCO

München · Die Verkehrsunfälle mit E-Scooter-Beteiligung sind in Stadt und Landkreis München in diesem Jahr im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr bislang um fast das Dreifache (173 Prozent) deutlich angestiegen. Bei deun Unfällen wurden 101 Personen verletzt. Dazu wurden noch insgesamt 573 alkoholisierte E-Scooter-Fahrer durch die Münchner Polizei angehalten.

Beispielsweise fuhr am 5. Juli eine 18-jährige Frau in verbotswidriger Weise zusammen mit einer 17-Jährigen auf einem E-Scooter in der Tegernseer Landstraße. Beim Überqueren der Straße verriss die 18-Jährige den Lenker, da sie sich wegen eines ausparkenden Fahrzeugs erschreckte. Sie stürzte zusammen mit ihrer Mitfahrerin auf den Asphaltboden und wurde kurzzeitig bewusstlos. Mit Kopfverletzungen kam sie in ein Krankenhaus. Die ebenfalls gestürzte Mitfahrerin blieb unverletzt.

In einem anderen Fall fuhr am 9. Juli eine 23-jährige Münchnerin mit einem E-Scooter auf der Müllerstraße stadteinwärts. Sie fuhr hinter einer Trambahn. Im Bereich der Corneliusstraße scherte sie dann nach links aus, um in die Corneliusstraße abbiegen zu können. Dabei prallte sie nun gegen eine Trambahn die ihr geradeaus entgegenkam. Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde sie letztendlich noch gegen einen Pkw geschleudert, der gerade verkehrsbedingt halten musste. Die 23-Jährige wurde schwer verletzt und stationär durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

"Ständige Vorsicht und Rücksicht"

"Vielen E-Scooter-Nutzern ist offenbar nicht bewusst, dass es sich bei den E-Scootern um keine Spiel- oder Sportgeräte, sondern um Kraftfahrzeuge handelt", teilt die Polizei München mit. "Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Es sei auch zu beachten, dass beim Fahren eines E-Scooters die gleichen Alkohol- und Drogengrenzwerte wie für Autofahrer gelten.

Artikel vom 26.07.2021
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