Weitere deutliche Lockerungen sind am Donnerstag in Kraft getreten

Jeder zweite Ebersberger mittlerweile geimpft (Stand: 30.6.2021)

Auch überregionale Märkte werden mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten der Veranstalter wieder zugelassen. Foto: Heimatverein Frauenneuharting

Auch überregionale Märkte werden mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten der Veranstalter wieder zugelassen. Foto: Heimatverein Frauenneuharting

Landkreis-Ebersberg · Am Mittwoch, 30. Juni, wurde im Landkreis Ebersberg keine Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. Eine Woche zuvor ist im Vergleich zum damaligen Vortag ein neuer Infektionsfall aufgetreten.

Insgesamt waren zur Wochenmitte 17 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg positiv auf Corona getestet. Bisher wurden hier 6.363 Bürger nachweislich positiv mit einem PCR-Test getestet. 6.166 gelten als geheilt, 180 sind leider verstorben. 25 Landkreisbewohner sind derzeit in Quarantäne, weil sie entsprechenden Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg zur Wochenmitte bei 4,2. Der Wert gibt an, wie viele Menschen sich bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben. 73.273 Menschen haben im Landkreis Ebersberg eine Erstimpfung erhalten. 29.018 Impfungen davon haben Hausärzte vorgenommen. 708 wurden in der Kreisklinik geimpft. 7.646 der Geimpften sind über achtzig Jahre alt. Bereits zum zweiten Mal geimpft sind 50.451 Landkreisbürger. 7.156 von ihnen sind achtzig Jahre und älter. 16.046 Zweitimpfungen erfolgten in Hausarztpraxen, 626 in der Kreisklinik. Der Landkreis Ebersberg hat jetzt eine Impfquote von 50,85 Prozent. Bereits vollständig geimpft mit Erst- und Zweitimpfung sind 35,01 Prozent der Landkreisbewohner.

Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 28. Juli, also um vier Wochen verlängert.

Seit Donnerstag 1. Juli, gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

Seit Donnerstag 1. Juli, gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler sowie Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
  • Gastronomiebetriebe dürfen künftig bis 1.00 Uhr, statt bisher 24.00 Uhr geöffnet bleiben.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
  • Zum 1. Juli ist außerdem die Bundesnotbremse entfallen. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100.

Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für diesen Inzidenzbereich festgelegt sind. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde muss in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen.

Artikel vom 01.07.2021
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