Corona-Lage - alles weiter im grünen Bereich

Landkreis-Erding · Weitere deutliche Lockerungen sind am Donnerstag in Kraft getreten (Stand: 30.6.2021)

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner lag zur Wochenmitte laut RKI bei 1,4.  Foto: LRA

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner lag zur Wochenmitte laut RKI bei 1,4. Foto: LRA

Landkreis-Erding · Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind am Mittwoch (30. Juni) zwei neue Fälle hinzugekommen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner betrug zur Wochenmitte nach offiziellen Angaben des RKI 1,4. Die Zahl der Genesenen steigt von 6.924 auf 6.925.

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Am Mittwoch waren damit 5 Personen infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 21 Personen. Im Klinikum Landkreis Erding werden weiterhin keine Covid-19-PatientInnen behandelt. Insgesamt wurden bisher im Landkreis Erding 116.763 Impfungen verabreicht. Davon wurden 66.024 Impfungen durch das Impfzentrum koordiniert, in denen 26.458 Zweitimpfungen enthalten sind. Am Dienstag (29. Juni) wurden durch das Impfzentrum 593 Impfungen durchgeführt, davon 583 stationär und 10 durch den mobilen Dienst.

16.298 Impfdosen haben bisher Kliniken und die Pilotprojekt-Arztpraxen im Landkreis vom Impfzentrum für Impfungen erhalten. Die niedergelassenen Ärzte im Ärztlichen Kreisverband Erding haben am Dienstag 1.049 Impfungen durchgeführt. Seit Beginn der Impfungen im hausärztlichen Bereich sind dort 50.739 Impfungen verabreicht worden; darin sind bereits 18.125 Zweitimpfungen enthalten.

Im Landkreis Erding wurden mittlerweile drei Fälle der sogenannten Deltavariante bestätigt. In zwei von drei Fällen haben die betroffenen Personen ihre Quarantäne bereits hinter sich gebracht, Folgeinfektionen sind bisher nicht aufgetreten.

Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 28. Juli, also um vier Wochen verlängert.

Seit Donnerstag 1. Juli, gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler sowie Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen. Gastronomiebetriebe dürfen künftig bis 1.00 Uhr, statt bisher 24.00 Uhr geöffnet bleiben.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
  • Zum 1. Juli ist außerdem die Bundesnotbremse entfallen. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100.

Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für diesen Inzidenzbereich festgelegt sind. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde muss in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen.

Artikel vom 01.07.2021
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