Berufung der Stadt zugelassen

Giesing · Uhrmacherhäusl: Neuer Stand

Fast vier Jahre ist es nun her, dass das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in der Feldmüllersiedlung verbotenerweise abgerissen wurde. Archivbild: bs

Fast vier Jahre ist es nun her, dass das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in der Feldmüllersiedlung verbotenerweise abgerissen wurde. Archivbild: bs

Giesing · Zum von der Landeshauptstadt München geforderten Wiederaufbau des „Uhrmacherhäusls“ in der Oberen Grasstraße 1 hat sich ein neuer Zwischenstand ergeben.

Denkmalgeschütztes Handwerkerhäuschen der Gentrifizierung geopfert?
Giesing · Uhrmacherhäusl, Obere Grasstraße 1, abgerissen
Themenseite: Bürger und Politiker sind entsetzt und fordern den Wiederaufbau

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 17. Mai 2021 dem Antrag der Stadt München stattgegeben und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2019 zugelassen. Die Berufung wurde zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen.

Zunächst hatte der Eigentümer Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben, weil er von der Stadt zum Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls verpflichtet wurde. Das Verwaltungsgericht München gab der Klage statt und hob den Bescheid auf. Aufgrund der Berufungszulassung wird nun die zweite Instanz in der Sache entscheiden. Derzeit werde die Berufungsbegründung erstellt, teilte die Stadt München mit.

Artikel vom 01.06.2021
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