Seit Donnerstag ermöglicht niedrige 7-Tage-Inzidenz wieder mehr Freiheiten

Zahlreiche Lockerungen im Landkreis Ebersberg

Ozapft is! In München ließen sich schon viele die erste Frischluftmaß schmecken. Nun dürfen auch die Biergärten im Landkreis wieder öffnen. Foto: Stefan Dohl

Ozapft is! In München ließen sich schon viele die erste Frischluftmaß schmecken. Nun dürfen auch die Biergärten im Landkreis wieder öffnen. Foto: Stefan Dohl

Ebersberg/Landkreis · Erste gute Nachricht: Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz lag im Landkreis Ebersberg laut RKI Dashboard zur Wochenmitte (19. Mai) bei 56,4. Die nächste positive Nachricht: Mehr als 56.000 Menschen haben im Landkreis Ebersberg in dieser Woche bereits eine Erstimpfung erhalten.

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Der Landkreis Ebersberg hatte zum Wochenstart damit bereits eine Impfquote von fast 40 Prozent. Bereits vollständig geimpft mit Erst- und Zweitimpfung waren 11 Prozent der Landkreisbewohner. Inzwischen sind die Impfungen für Lehrkräfte und Personal an den weiterführenden Schulen über mobile Impfteams terminiert. Geht alles nach Plan können die Impfungen im Verlauf der kommenden beiden Wochen abgeschlossen werden. In der Kreisklinik wurden neun Patienten behandelt, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Sechs von ihnen kommen aus dem Landkreis. Drei mussten auf der Intensivstation beatmet werden.

Da die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Ebersberg an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten hat, gelten seit Donnerstag, 19. Mai, die festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100, im FalI von Kontaktbeschränkungen zwischen 35 und 100.

  • Kontakte werden erweitert auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, maximal fünf Personen. Die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr entfällt.
  • Kontaktfreier Sport ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Für Kinder unter vierzehn Jahren ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens 20 Kindern zulässig.
  • Click & Meet im Einzelhandel ist ohne negativen Test erlaubt. FFP2-Maske, Kontaktdaten-Erhebung und eine beschränkte Kundenzahl pro Quadratmeter Ladenfläche sind Voraussetzung.
  • Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, etc. sind bei vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung erlaubt.
  • Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform sind erlaubt. Musikunterricht darf als Einzelunterricht stattfinden.

Weitere Öffnungen sind ebenfalls zugelassen: Hierbei handelt es sich um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern sowie kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel. Biergärten dürfenwie in München wieder bis 22 Uhr öffnen. Zum Besuch sind eine Terminbuchung und ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) nötig, wenn Menschen aus mehr als einem Hausstand an einem Tisch sitzen. Theater, Opern-, Konzerthäuser und Kinos dürfen unter bestimmten Bedingungen öffnen. Gleichermaßen werden der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie der Kontaktsport unter freiem Himmel unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen) zugelassen.

Landrat Robert Niedergesäß: „Die Inzidenz liegt nun lange genug stabil unter 100 und wird sich weiter Richtung 50 entwickeln, wir haben endlich wieder eine Perspektive auf ein normaleres Leben. Besonders Gastronomiebetriebe und der Einzelhandel warten schon sehr lange darauf, wieder Kundinnen und Kunden begrüßen zu können, auch ohne Tests. Und auch bei Kultur und Sport wird es höchste Zeit, dass ein Ende der viel zu langen Durststrecke abzusehen ist. Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf den ersten Besuch im Biergarten, die ersten Unternehmungen, den ersten Film im Kino und hoffentlich gibt es dann auch eine zeitnahe Perspektive für die Innengastronomie.“

Artikel vom 24.05.2021
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