Pforten wieder geöffnet

Tulpenpracht im Botanischen Garten

Das Außengelände des Botanischen Gartens ist wieder geöffnet. Wer den Park besuchen möchte, muss zuvor ein Tickets buchen und darf den negativen Covid 19-Test nicht vergessen. Foto: Dr. Ehrentraud Bayer

Das Außengelände des Botanischen Gartens ist wieder geöffnet. Wer den Park besuchen möchte, muss zuvor ein Tickets buchen und darf den negativen Covid 19-Test nicht vergessen. Foto: Dr. Ehrentraud Bayer

München · Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom 27. April kann das Freiland des Botanischen Gartens seit dem 1. Mai dem Publikum unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugänglich gemacht werden. Neben vielen anderen Gartenbereichen ist momentan der Schmuckhof besonders sehenswert.

Tulpen, Hyazinthen und Narzissen befinden sich in voller Blüte. Für Pflanzenliebhaber werden im Alpinenhaus besondere Raritäten, wie zum Beispiel Dionysien und Wildlaucharten aus dem Iran, ausgestellt.

Für den Besuch ist die Buchung eines Online-Tickets über München-Ticket, spätestens um 9 Uhr des geplanten Besuchstages nötig. Kinder und Jugendliche benötigen kein Online-Ticket. Für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren ist ein Kontingent an Eintritten an der Hauptkasse abrufbar und Kinder bis 12 Jahren benötigen kein Ticket. Das München-Ticket erlaubt den Zutritt innerhalb einer bestimmten Stunde, der Aufenthalt im Garten ist dann ab Zutritt unbegrenzt. Die Tickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb der gebuchten Stunde genutzt werden.

Alle Besucher über 6 Jahren benötigen ein schriftlich zertifiziertes negatives Covid19-Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf oder den Nachweis einer zweiten, abschließenden Impfung mit einem in der EU zugelassenen Wirkstoff, die bei Antritt des Gartenbesuchs mindestens seit 15 Tagen abgeschlossen ist.

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Für Jahreskarteninhaber ist ein Kontingent an Eintritten vorgebucht und direkt an der Kasse abrufbar. Eine Buchung bei München Ticket entfällt. Ein negatives Covid19-Testergebnis bzw. ein entsprechender Impfnachweis ist aber auch für Jahreskartenbesitzer erforderlich

Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Gartengelände. Eine Gruppenbildung ist nicht erlaubt, max. dürfen sich dort fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Der Zugang ist nur über den Haupteingang, Menzinger Straße 65 möglich.

Öffnungszeit: 10.00 bis 18.00 Uhr, letzter Einlass 17.30 Uhr Geschlossen bleiben nach wie vor Gewächshäuser, das Kassengebäude mit Shop, Schließfächer, Toiletten, der Südeingang (Zugang Nymphenburger Schlosspark). Das Café ist ebenfalls geschlossen, bietet aber Heiß- und Kaltgetränke zum Mitnehmen an.

Artikel vom 04.05.2021
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