Verkürzung der Verfahresdauer beschlossen

Landkreis-München · Raus aus der Schuldenfalle

Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft ihren Klienten gerne weiter wieder schuldenfrei leben zu können. Foto: AWO

Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft ihren Klienten gerne weiter wieder schuldenfrei leben zu können. Foto: AWO

Landkreis-München · Die Schuldner-und Insolvenzberatung des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. weist darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen verkürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Die Schuldner-und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen. Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, dass sich der Klient einen Überblick über die Verschuldungssituation verschafft, über die zur Verfügung stehenden Einkünfte sowie die fixen und variablen Ausgaben. Sollte eine Verbraucherinsolvenz der beste Weg aus der Verschuldung sein, bereiten die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubiger*innen vor. Dieser ist zwingend vor einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchzuführen.

Die AWO hat als anerkannte Schuldner-und Insolvenzberatungsstellenach § 305 der Insolvenzordnung die Möglichkeit, diesen durchzuführen. „Sollte dieser Einigungsversuch scheitern, erstellen wir die Antragsunterlagen für einVerbraucherinsolvenzverfahren und vertreten den Klienten bis zur Eröffnung des Verfahrens“, sagt Schuldnerberaterin und Koordinatorin Katja Dörig. Das Existenzminimum dürfe dem Klienten nicht genommen werden. Dörig: „Wenn man Lohn bezieht, richtet sich das, was zum Leben verbleibt, nach der Pfändungstabelle. Unter Umständen kann dieser Betrag erhöht werden, zum Beispiel dann, wenn hohe Miete zu zahlen ist oder hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit anfallen.

“Die AWO Schuldner-und Insolvenzberatung rät: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beratung durch die AWO Schuldner-und Insolvenzberatung ist kostenfrei. Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt, sollte seine Unterlagen über seine Gläubiger und die von diesen geltend gemachten Forderungen ordnen und vervollständigen. Der Klient sollte sich einen ehrlichen Überblick über Einkünfte und Ausgabenverschaffenund möglichst umgehend mit der Schuldner-und Insolvenzberatung Kontakt aufnehmen.

Kontakt zur AWOSchuldner-und Insolvenzberatung in der Balanstraße 55 in München, Telefon: 089/672087-176 oder per E-Mail: sib@awo-kvmucl.de Die Telefonsprechstunde findet immer mittwochs von 16 bis 18 Uhr statt. Mehr Informationen findet man auf https://awo-kvmucl.de/ unter SocialService.

Artikel vom 08.04.2021
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