28 Tiere mussten gekeult werden

Ausbruch von Hausgeflügelpest im nördlichen Landkreis

Die Geflügelpest oder auch hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Foto: CC0

Die Geflügelpest oder auch hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Foto: CC0

Landkreis-Ebersberg · In einer kleineren Geflügelhaltung im nördlichen Landkreis Ebersberg ist die sogenannte Geflügelpest HPAI (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt worden. Insgesamt 28 Hühner sind wegen der Erkrankung eingegangen beziehungsweise mussten gekeult werden.

Das Infektionsgeschehen hatte sich entwickelt, kurz nachdem der Halter zehn Junghühner aus einem Betrieb im Landkreis Erding zugekauft hatte. Weil im Landkreis Ebersberg seit Mitte März eine Aufstallungspflicht mit Hygieneregeln für Geflügel gilt und weil die Erkrankungen im Rahmen der üblichen Inkubationszeit aufgetreten sind, geht man im Veterinäramt davon aus, dass das Virus H5N8 über den Zukauf in den Stall gekommen ist.

Wegen dieser eindeutigen Zuordnung der Ausbruchsursache und der bereits zuvor bestehenden Aufstallungspflicht wollen die zuständigen Fachleute bei den übergeordneten Behörden dafür eintreten, dass die Einrichtung einer größeren Sperrzone vermieden werden kann. Die nämlich würde die Geflügelpest-Verordnung fordern. „Die weitere Vorgehensweise ist in der Geflügelpest-Verordnung sehr strikt vorgegeben. Das ist grundsätzlich gut, aber ein besonderer Fall, wie er hier vorliegt, und die klare Risikobeurteilung, die hier möglich ist, bilden sich darin leider nicht ab“, heißt es aus dem Veterinäramt. Und Brigitte Keller, Stellvertreterin des Landrats im Amt, ergänzt: „Eine Sperrzone hat heftige Auswirkungen auf alle Betriebe, die darin liegen. Wir wollen, dass Verwaltungshandeln als sinnvoll wahrgenommen wird. In diesem Fall würde es wohl eher als Schikane empfunden. Hier müssen wir auf jeden Fall versuchen, unsere Betriebe zu schützen.“

Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden. Seit Mitte März müssen alle Geflügelhalter im Landkreis ihre Tiere im Stall lassen, um einer Infektion über Wildvögel vorzubeugen.

In der Regel erkranken nur Wildvögel und Geflügel an HPAI. Andere Tiere können das Virus jedoch verbreiten. Ein direkter Kontakt von Hunden oder Katzen mit Vogelkadavern soll daher nach Möglichkeit verhindert werden. Auch eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten ist möglich. Hinweise zu Infektionen bei Menschen liegen in Deutschland nicht vor. Sieht man allerdings einen toten Vogel, sollte man ihn keinesfalls mit bloßer Hand anfassen.

Artikel vom 01.04.2021
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