Wohnqualität soll in Grünwald erhalten bleiben

Grünwald · Beibehaltung der Bauordnung

Grünwald · Der Grünwalder Bürgermeister Jan Neusiedl begrüßt die Beibehaltung der kommunalen Bauordnung für die Gemeinde Grünwald. Die eigene kommunale Satzung wurde einvernehmlich vom Gemeinderat in der ersten Februarwoche beschlossen.

Hintergrund ist die am 1.02.2021 in Kraft getretene Novellierung der bayerischen Bauordnung, die das Bauen im Freistaat künftig schneller und einfacher gestalten möchte. Damit können sich die Abstandsflächen für neue Bauprojekte in Kommunen unter 250.000 Einwohnern verringern, dies bedeutet eine Verkürzung der Abstandsflächen in Wohngebieten auf 40 Prozent der Wandhöhe.

Die vom Gesetzgeber ermöglichte Option, eine eigene kommunale Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu beschließen, hat der Gemeinderat Grünwald jetzt wahrgenommen: Die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern und Industriegebieten und festgesetzten urbanen Gebieten beträgt demnach 90 Prozent der Wandhöhe, mindestens jedoch drei Meter.

Auch das sogenannte "Schmalseitenprivileg" bleibt erhalten: Vor zwei Außenwänden, die eine Länge von 16 Meter nicht überschreiten, genügen in diesen Fällen 50 Prozent, mindestens jedoch drei Meter, also die halbe der sonst erforderlichen Tiefe der Abstandsfläche.

Ziel der Beibehaltung der kommunalen Bauordnungssatzung sind die Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität, der Nachbarschutz, die Erhaltung des Ortsbildes und eben die Vermeidung einer "ortsgestalterisch unerwünschten dichteren Bebauung respektive Nachverdichtung". Mit einvernehmlicher Zustimmung des Gemeinderats sind diese Neuregelungen ebenfalls bereits seit 1. Februar in Kraft.

Artikel vom 25.03.2021
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