BGH weist Klage ab

Schwabing · Hohenzollernkarree

Schwabing · Kein guter Tag für Mieter am vergangenen Donnerstag: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht abgewiesen. In der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht München hatte der DMB Mieterverein München stellvertretend für die Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing die Klage gewonnen. Doch die Gegenseite, eine Immobilien GmbH, ging in Revision.

Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Mietervereins gegen die Eigentümer-GmbH, dass die Mieterhöhungen im Karree nach neuem, mieterfreundlicheren Recht abgerechnet werden müssen, nun abgewiesen.

„Das heißt, dass auf die Mieterinnen und Mieter nun deutlich extremere Mieterhöhungen nach der Modernisierung zukommen. Viele Menschen werden sich das Leben im Hohenzollernkarree nicht mehr leisten können und somit ihr Zuhause verlieren. Eine enttäuschende Entscheidung“, sagt der Geschäftsführer des DMB Mieterverein München, Volker Rastätter.

Trotzdem bedeute die Entscheidung nicht, dass die Mieterinnen und Mieter die angekündigten Mieterhöhungen in der geforderten Höhe auch bezahlen müssten. Volker Rastätter: „Es gibt noch andere juristische Möglichkeiten, die wir derzeit prüfen.

Artikel vom 23.03.2021
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