KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Soziale Mischung erhalten
Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“ erneut erlassen
Der Wettersteinplatz ist Namensgeber für ein Erhaltungssatzungsgebiet im Stadtbezirk 18. Foto: bs
Giesing · Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“ erneut beschlossen. Das Erhaltungssatzungsgebiet wurde erstmalig im Jahr 2016 erlassen. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft.
In der Landeshauptstadt München gibt es aktuell insgesamt 29 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 307.000 Einwohner in 175.000 Wohnungen leben. Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt im Bezirksteil Giesing im 18. Stadtbezirk (Untergiesing-Harlaching). Es erstreckt sich zwischen der Tegernseer Landstraße im Nordosten, der Gufidauner Straße im Osten, der Hochkalterstraße/Schellenbergstraße im Süden und der Säbener Straße/Grünwalder Straße im Westen. Das Gebiet umfasst rund 3.200 Wohnungen, in denen 5.900 Einwohner leben, und gehört damit zu den kleineren Erhaltungssatzungsgebieten Münchens.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die die soziale Mischung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten bleiben.
Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Artikel vom 16.03.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Giesing (weitere Artikel)
- Haidhausener Anzeiger (weitere Artikel)