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Hühner in den Stall
Landkreis-Ebersberg · Gefahr durch Geflügelpest
Die Geflügelpest oder auch hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Foto: CC0
Landkreis-Ebersberg · Zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Ebersberg ist seit Samstag, 13. März, eine Stallpflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat das Umweltministerium dies aktuell für alle Risikogebiete in Bayern veranlasst – unabhängig davon, ob in diesen Gebieten schon Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind.
Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) in der Wildvogelpopulation und die damit verbundene Gefahr des Eintrages in die Geflügelbestände. Daher sind im Landkreis Ebersberg seit Samstag 0:00 Uhr alle Halter von Geflügel – sowohl private als auch gewerbliche – verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen.
Die Aufstallung des Geflügels muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen erfolgen, welche aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist ab Freitag im Amtsblatt einzusehen.
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