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Hoher Sachschaden verursacht
Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Vandalen treiben am Wächterhof ihr Unwesen
Zum wiederholten Male haben Vandalen großen Schaden am S-Bahnhof Wächterhof angerichtet. Foto: Bundespolizei
Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Der Sachschaden muss noch ermittelt werden, dürfte sich aber im oberen vierstelligen Bereich bewegen. Unbekannte haben in der Nacht bzw. am frühen Morgen des Donnerstags (25. Februar) am S-Bahnhaltepunkt Wächterhof, Gde Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Landkreis München, gewütet und zahlreiche Gegenstände für den Bahnbetrieb mutwillig beschädigt bzw. zerstört.
Es liest sich wie aus einem Buch des Grauens: zwei Scheiben des Wartehäuschen entglast, die Abdeckung eines Fahrkartenentwerters abgerissen, alle am Bahnsteig befindlichen Infotafeln sowie das Display eines Fahrausweisautomaten eingeschlagen und die Anzeigetafeln der Abfahrts- und Ankunftszeiten beschädigt. Der Entwerter ist ebenso nicht mehr funktionsfähig wie der Fahrausweisautomat.
Bislang liegen der wegen Sachbeschädigung ermittelnden Münchner Bundespolizei keine Erkenntnisse zum Tathergang sowie zu den Tatverdächtigen vor. Es wird von einem Sachschaden im oberen vierstelligen Bereich ausgegangen. Die Bundespolizei bittet deswegen Personen, die sachdienliche Hinweise zur Tat oder möglichen Tätern geben können, unter der Rufnummer089/515550-1111 um Hinweise.
Bereits zum Jahreswechsel 2020/21 war es am S-Bahnhaltepunkt Wächterhof zu Vandalismus gekommen. Eine Abdeckung des Fahrkartenautomaten war mutwillig aus der Verankerung gerissen worden. An der Oberseite des Gehäuses und am Ticketauswurfschacht befanden sich schwarze Pulverrückstände. Zudem war die Displayanzeige des Fahrkartenautomaten im inneren leicht verschoben, die Funktionsfähigkeit des Automaten nicht mehr gegeben. Das Gehäuse des Fahrkartenentwerters hing nur noch an einem Erdungskabel.
Als vermeintlich verwendetes Tatmittel erkannten die Einsatzkräfte Reste aufgefundener „Pyrotechnik“. Allein der Neubeschaffungswert eines Fahrausweisautomaten liegt bei rund 30.000 Euro. Es muss davon ausgegangen werden, dass für beide erheblichen Vandalismus-Taten die gleichen Täter verantwortlich sind.
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