Gärtnereien, Gartenmärkte, Blumenläden und Friseure dürfen öffnen

Landkreis-Ebersberg · Diese Lockerungen gelten ab Montag

Zur Wochenmitte lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ebersberg bei 42,5.  Foto: LRA

Zur Wochenmitte lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ebersberg bei 42,5. Foto: LRA

Landkreis-Ebersberg · Am Mittwoch, 24. Februar, Stand 8.00 Uhr sind im Landkreis 19 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. Sieben Tage zuvor waren im Vergleich zum damaligen Vortag 13 neue Infektionsfälle aufgetreten. Insgesamt sind aktuell 154 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg positiv auf Corona getestet.

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Bisher haben sich hier 4713 Bürgerinnen und Bürger nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert. 4397 gelten als geheilt, 162 sind leider verstorben. 169 Landkreisbewohner sind derzeit als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne. Erneut ist ein Mensch im Landkreis in Zusammenhang mit einer Corona-Infizierung verstorben. Der Geburtsjahrgang ist 1954.

Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg laut RKI Dashboard zum Stand 24. Februar, 0 Uhr bei 42,5. Auf der Basis der Zahlen des Gesundheitsamtes vom 23. Februar ergibt sich eine Inzidenz von 43,09. Der Wert gibt an, wie viele Menschen sich bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben. Über das Impfzentrum Ebersberg haben bisher 6513 Menschen aus dem Landkreis eine Impfung erhalten, 3638 von ihnen sind älter als achtzig Jahre. Die aktuelle Impfquote für die Erstimpfungen im Landkreis beträgt 4,5 Prozent.

Nach einem Beschluss des bayerischen Ministerrats können zum 1. März 2021 Gärtnereien, Gartenmärkte, Blumenläden und Baumschulen sowie Baumärkte wieder öffnen. Es gelten Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2. Neben den Friseuren können ab kommenden Montag auch andere Dienstleistungsbetriebe zur Körperhygiene und Körperpflege wieder öffnen – Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege. Es gelten Hygienevorgaben für Dienstleister und Kunden. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gibt es nur bei der Gesichtspflege. Vor einem Besuch muss ein Termin vereinbart werden.

Alle anderen Geschäfte müssen geschlossen bleiben – mit den bekannten Ausnahmen Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Optiker etc.. Mit dem Angebot von Click & Collect halten manche Geschäfte den Kontakt zu ihren Kunden. Die bestellen und bezahlen im Internet und holen dann die Waren vor Ort ab.

Möglich sein wird ab kommenden Montag auch der Einzelunterricht in Musikschulen, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Das ist derzeit im Landkreis Ebersberg der Fall. Bei der Nutzung von Fremdräumen, z.B. in Schulen, wird dringend empfohlen, schnellstens mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen, weil diese zur Aktivierung ihrer Hygienekonzepte meist eine Vorlaufzeit benötigen.

Artikel vom 25.02.2021
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