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Verschärfte Hygieneregeln im Landkreis Ebersberg
Landkreis-Ebersberg · Besserer Schutz vor Geflügelpest

Die Geflügelpest oder auch hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Foto: CC0
Landkreis-Ebersberg · Wer Geflügel wie Hühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse usw. hält, muss aktuell besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (HPAI) treffen. Besonders gefährdet sind vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die derzeit die strikten Biosicherheitsanforderungen für Großgeflügelbestände noch nicht gelten. Die Geflügelpest oder auch hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus.
Vor diesem Hintergrund ist von einer zunehmenden Häufigkeit des Virus in der Wildvogelpopulation auch im Landkreis Ebersberg auszugehen, was ein erhöhtes Risiko der Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände zur Folge hat. Im Amtsblatt wurde dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Man findet sie im Internet unter https://www.lra-ebe.de/aktuelles/amtsblatt/ In Kraft getreten ist sie am 4. Februar 2021.
Für gewerbliche und private Geflügel- und Vogelhaltungen bis einschließlich 1.000 Tiere gelten verschärfte Regelungen bei der Hygiene, Desinfektion und beim Betreten der Ställe. Die Übertragung von Influenzaviren erfolgt bei Geflügel vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, Kot oder anderem mit dem Virus kontaminiertem Material wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung.
Um die Tiere zu schützen ist es zwingend erforderlich, mit den angeordneten Maßnahmen die Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren. Ausstellungen, Märkte, Schauen und Veranstaltungen jeglicher Art, bei denen Geflügel und Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden sind im Landkreis verboten. Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot.
Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auch auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“.
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