Verteilung von Masken

Gemeinde Grünwald informiert

Zum Einkaufen benötigt man ab sofort zwingend FFP2-Masken wie diese. Foto: cba

Zum Einkaufen benötigt man ab sofort zwingend FFP2-Masken wie diese. Foto: cba

Grünwald · Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkauf im Einzelhandel eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, trifft auch Bürgerinnen und Bürger pflegebedürftiger Menschen in besonderem Maße. Um diese bestmöglich unterstützen zu können, stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aus Lagerbeständen für den Landkreis München FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung.

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Ab sofort liegen für pflegende Angehörige im Haus der Begegnung, Tobrukstraße 3: 3 FFP2-Schutzmasken zur Abholung bereit. Die Abholung erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Maßgeblicher Wohnort bei pflegenden Angehörigen ist jener der pflegebedürftigen Person. Zur Abholung gelten folgende Kriterien:

· Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
· Jeweils 3 FFP2-Schutzmasken an die Hauptpflegeperson

Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen.

Artikel vom 25.01.2021
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