Bis zu 50 kostenlose Mittagessen täglich

Isarvorstadt · Essenausgabe für Bedürftige

Kardinal Marx besuchte die Essensausgabe in St. Anton, die notleidende Bürger in München mit Essen versorgt. Foto:  Erzbischöfliches Ordinariat München / Lennart Preiss

Kardinal Marx besuchte die Essensausgabe in St. Anton, die notleidende Bürger in München mit Essen versorgt. Foto: Erzbischöfliches Ordinariat München / Lennart Preiss

Isarvorstadt · Kardinal Reinhard Marx würdigt das Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der diözesanen Caritas, die über den Winter eine Essensausgabe für Bedürftige in der Kirche St. Anton in der Isarvorstadt betreiben.

Da aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsschutzmaßnahmen einige Einrichtungen schließen mussten oder nun weniger Bedürftige versorgen können, ist erstmals in einer Kirche eine Essensausgabe eingerichtet worden. Am Montag, 21. Dezember, hat der Erzbischof von München und Freising sich vor Ort in St. Anton mit Engagierten ausgetauscht und ihnen gedankt. Marx schloss ausdrücklich auch den Pfarradministrator von St. Anton, Bruder Bernd Kober OFMCap, sowie dessen Pfarrei, die ihre Kirche zur Verfügung stellt, in den Dank ein.

Die Erzdiözese München und Freising finanziert die Essensausgabe in St. Anton mit 120.000 Euro, um über den Winter die Versorgung von Menschen in existentiellen Notlagen zu verbessern. So können in St. Anton bis April 2021 täglich bis zu 50 Mittagessen kostenlos ausgegeben werden. In München müssen bis zu 600 Hilfebedürftige täglich mit warmen Essen versorgt werden, dafür werden Räume und Angebote benötigt. Die diözesane Caritas hat bereits temporäre Ausgaben in einer ehemaligen Apotheke im Hauptbahnhof und mit zwei mobilen Foodtrucks geschaffen. Die Verpflegung in St. Anton verbessert das Angebot nun weiter.

Bedürftige können aktuell montags bis freitags mittags Essen zum Mitnehmen erhalten. Die Organisatoren hoffen jedoch, dass die Speisen möglichst bald auch vor Ort in der Kirche verzehrt werden dürfen, wenn es die behördlichen Anordnungen erlauben. Das Angebot richtet sich vorwiegend an bedürftige Münchnerinnen und Münchner im Innenstadtbereich. Vor Ort werden alle zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Ordnungs-, Hygiene- und Abstandregelungen eingehalten. (hs)

Artikel vom 31.12.2020
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