BFV passt Sechs-Monate-Regel an

Winterwechsel im Amateurfußball

Reguliert: Vereinswechsel im Winter. Foto: Anne Wild

Reguliert: Vereinswechsel im Winter. Foto: Anne Wild

München/Giesing · In Bayern ist der Sport im Lockdown und der Amateurfußball bereits seit November in der vorzeitigen Winterpause. Doch auch wenn auf dem Rasen nichts mehr läuft, arbeiten viele Vereinsmanager intensiv an ihren Teamkadern für die noch ausstehenden Partien im Jahr 2021. Mancher Klub sucht in der Winterpause nach Verstärkungen und auch der eine oder andere Spieler denkt daran die Farben zu wechseln.

Bei einem Vereinswechsel im Winter, während der sogenannten Wechselperiode II, die bis zum 31. Januar 2021 reicht, sind eine Reihe von Formalien zu beachten. Ein wechselwilliger Spieler muss sich spätestens zum 31. Dezember 2020 bei seinem bisherigen Verein abmelden und eine Bestätigung der Abmeldung sowie die Zustimmung des bisherigen Vereins zum Wechsel beim neuen Klub vorlegen.

Ohne die Zustimmung des abgebenden Vereins ist ein Wechsel im Winter nur möglich, wenn ein Spieler zuletzt mindestens sechs Monate inaktiv war, also kein Spiel mehr bestritten hat. Zum Zeitraum der Inaktivität können allerdings nicht die Monate, in denen aufgrund der Corona-Verfügungen der Spielbetrieb ruhte, gezählt werden. Die Einschränkung soll gewährleisten, dass Vereine keine Spielerflucht durch die Lockdown-Phasen erleiden. Auch können während dieser Phase keine Sperren aus Platzverweisen abgesessen werden.

(as)

Artikel vom 21.12.2020
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