Wegen Infektionslage

Ebersberg · Besuchsverbote in der Kreisklinik

Bis vorerst 10. Januar 2021 sind keine Besucher in der Kreisklinik Ebersberg zugelassen. Foto: Kreisklinik

Bis vorerst 10. Januar 2021 sind keine Besucher in der Kreisklinik Ebersberg zugelassen. Foto: Kreisklinik

Ebersberg · Wegen der verschärften Infektionslage gilt in der Kreisklinik Ebersberg bis vorerst 10. Januar 2021 ein allgemeines Besuchsverbot. An den Weihnachtstagen vom 24. bis zum 26. Dezember sind Patientenbesuche nach den Richtlinien, wie sie auf der Klinikwebsite beschrieben sind (www.klinik-ebe.de/aktuelles/besuchsregelung-kreisklinik-ebersberg), erlaubt.

www.klinik-ebe.de/aktuelles/besuchsregelung-kreisklinik-ebersberg

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Für den Kreißsaal, die Geburtshilfestation, die Palliativstation und für sterbende Patienten auf anderen Stationen gelten in der Zeit des Besuchsverbots besondere Ausnahmeregelungen. Einzelne weitere Besuchserlaubnisse können durch den Stationsarzt erteilt werden, wenn dies zum Beispiel für patientenbezogene Regelungen wie Verlegungen oder Vollmachten nötig ist.

Die Kreisklinik Ebersberg bittet dringend darum, außerhalb der Weihnachtstage nur dann mit Besuchswunsch zur Klinik zu kommen, wenn eine Ausnahmeregelung vorher genehmigt worden ist, weil die entsprechende namentliche Kontrolle bereits vor dem Klinikeingang erfolgt.

Artikel vom 10.12.2020
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