Stopp der Einspeisevergütung verhindern

Photovoltaikanlagen registrieren lassen

"Ich mache auch nochmal deutlich: Registrieren Sie sich!", betont Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi

"Ich mache auch nochmal deutlich: Registrieren Sie sich!", betont Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi

Bayern/München · Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) fordert alle Bürger des Freistaats auf, ihre Photovoltaik-Anlagen, die schon länger am Netz sind, bei der Bundesnetzagentur für das Markstammdatenregister bis spätestens Januar 2021 zu registrieren – ansonsten droht ein vorübergehender Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar 2021.

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"Die Bundesnetzbetreiber und die Netzbetreiber weisen schon sehr aktiv auf die Registrierungspflicht hin", betont Aiwanger. "Ich mache auch nochmal deutlich: Registrieren Sie sich! Es ist relativ unkompliziert. Nehmen Sie sich die Unterlagen mit den entsprechenden technischen Daten Ihrer Anlage zur Hand und gehen Sie auf die Seite der Bundenetzagentur im Internet.“

PV-Anlagen (inklusive Stromspeicher), die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert sein. PV-Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren.

„In Bayern sind PV-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht registriert ‒ das betrifft viele Bürger, die einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten", erklärt der Staatsminister. "Wir wollen ein böses Erwachen hinsichtlich vorübergehend eingehaltener Einspeisungsvergütungen ab Februar 2021 vermeiden."

Das Marktstammdatenregister Web-Portal findet sich unter www.marktstammdatenregister.de

Artikel vom 13.11.2020
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