Neue Regeln aufgestellt

Brunnthal · Wer darf welche Halle nutzen

Brunnthal · Der Gemeinderat Brunnthal hat beschlossen, in Zukunft den Mehrzweckraum im Vereinsheim in Brunnthal in der Jahnstraße auch an den Wochenenden zur Nutzung freizugeben.

Der Mehrzweckraum im Vereinsheim wird damit für alle örtlichen Vereine und sonstige örtliche Institutionen (z.B. Parteien/Wählervereinigungen, VHS) ohne tageweise Einschränkung und ohne vertragliche Vereinbarung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Belegungsplanung erfolgt hierbei durch die Verwaltung.

Eine anderweitige Nutzung mit örtlichem Bezug z.B. für Veranstaltungen der Gemeinde, Basare, Schafkopfturniere, Weihnachtsfeiern der Vereine, Blutspendeaktionen der Freiwilligen Feuerwehr kann durch die Gemeinde zugelassen werden und wird mit den Nutzern abgestimmt. Für die sonstige Nutzung (z.B. durch Private) bleibt es bei der bisherigen Regelung (Mietvertrag, Kaution). Der Mehrzweckraum in der Grundschule Brunnthal-Hofolding wird hingegen nicht mehr für private Feiern zur Verfügung gestellt.

Der Mehrzweckraum in der Grundschule wird den örtlichenVereinen und sonstigen örtlichenInstitutionen (z.B. Parteien/Wählervereinigungen, Hort, Musikschule, VHS) ohne tageweise Einschränkung und ohne vertragliche Vereinbarung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Belegungsplanung erfolgt hier ebenfalls durch die Verwaltung.

Eine anderweitige Nutzung mit örtlichem Bezug z.B. für Veranstaltungen der Gemeinde kann durch die Gemeinde zugelassen werden und wird mit den Nutzern abgestimmt.

Artikel vom 08.11.2020
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