Coronavirus im Landkreis Ebersberg: So ist die Lage momentan

Inzidenzwert steigt auf über 160 (Stand 2.11.2020)

In dieser Woche war bei 278 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Foto: LRA

In dieser Woche war bei 278 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Foto: LRA

Landkreis-Ebersberg · Zum Stand Montag, 2. November ist bei 278 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Bisher sind im Landkreis insgesamt 1289 Infektionen aufgetreten. 1003 Erkrankte sind wieder gesund, acht sind leider verstorben.

Corona-Erkrankung (COVID-19) mit Virus SARS-CoV-2
So viele Corona-Infizierte gibt es in Stadt und Landkreis München
Neue Fallzahlen
Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
Hier finden Sie aktuelle Regelungen und Infos zu Teststationen, Nachbarschaftshilfe, Einkaufsnotdienste u.v.m.

Als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne sind derzeit 1264 Landkreisbewohner. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ebersberg ist auf 160,53 gestiegen. Über das Diagnostikzentrum wurden am vergangenen Freitag 315 Menschen auf eine Corona-Infektion untersucht. In der Kreisklinik werden im Moment fünf Patienten behandelt, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Einer von ihnen muss auf der Intensivstation beatmet werden. Bei zwölf Patienten besteht der Verdacht auf eine Infizierung mit SARS-CoV-2.

34 Bewohner und 15 Mitarbeiter des Pflegeheims Walterhof in Markt Schwaben haben sich mit dem Virus infiziert. Das ist der aktualisierte Stand von heute. Engmaschige Begleitung der Heimleitung und tägliche Kontrollen durch Gesundheitsamt und Heimaufsicht sind eingeführt. Über die Sondersituation tagt eine eigens eingerichtete „Task-Force“ des Krisenstabs.

Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in Kraft getreten. Im Wesentlichen übernimmt sie die Regelungen, die auf Bundesebene erlassen wurden. Es gilt ein allgemeines Abstandsgebot. Das heißt: Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Wo die Einhaltung dieses Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Die Kontaktbeschränkungen wurden weiter verstärkt. Jetzt dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist verboten.

Gaststätten aller Art müssen geschlossen bleiben. Erlaubt ist der Verkauf von Speisen außer Haus und deren Lieferung. Geöffnet bleiben Einzelhandelsgeschäfte. Dabei darf die Zahl der gleichzeitig im Laden anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie müssen wie bisher einen Mund-Nasenschutz tragen. Friseure und auch Fahrschulen können jeweils unter Auflagen öffnen.

Den gesamten Text der Verordnung findet man auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de

Artikel vom 03.11.2020
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...