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Haar · Maskenpflicht in der Leibstraße
Haar · Seit 21. Oktober 2020 gilt in der Leibstraße – von der B304 bis zur Bahnunterführung – eine Maskenpflicht. Das Jagdfeldzentrum ist als Einkaufszentrum eingestuft und deswegen gilt hier ab einem erhöhten Inzidenzwert ebenfalls Maskenpflicht. Auch im Geschäftsviertel am Bahnhof gilt die Maskenpflicht.
In der offiziellen Verordnung ist das nicht drin, weil es sich jeweils um Privatgelände handelt. Die Besitzer haben sich bereit erklärt, die Beschilderung sowie Bekanntmachung vor Ort zu übernehmen. Diese Pflicht bleibt bestehen, solange der Landkreis München den Inzidenzwert 35 überschritten hat.
Corona-Erkrankung (COVID-19) mit Virus
SARS-CoV-2
Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
Artikel vom 27.10.2020
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Nachbarschaftshilfe, Einkaufsnotdienste u.v.m.
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