Am 15. Oktober in der Turnhalle des Heinrich-Heine-Gymnasiums

Trudering-Riem · Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 15

Trudering-Riem · Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 15 (Trudering-Riem) mit, dass die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes am Donnerstag, 15. Oktober, 19 Uhr, in der Turnhalle des Heinrich-Heine-Gymnasiums, Max-Reinhardt-Weg 27 stattfindet.

Die Leitung der Versammlung steht derzeit noch nicht fest. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der Bezirksausschussvorsitzende Stefan Ziegler über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.

Schwerpunktthemen bei der Bürgerversammlung:

1. Bebauung von städtischen Grundstücken an der Willy-Brandt-Allee Aktueller Sachstand
2. Neubaugebiet Halfinger Straße
Aktueller Sachstand
3. 5. Bauabschnitt Wohnen in der Messestadt, Fahrradstraßen bzw. -zonen Aktueller Sachstand
4. Kirchtrudering, Rappenweg – Arrondierung
Aktueller Sachstand
5. Trudering – Sanierung des Ortskerns, insbesondere Parkplatzsituation während der Umbaumaßnahmen
6. Fauststraße 90 – Erhaltung des Grundstücks (Landschaftsschutzgebiet)
7. Bahnhof Trudering – Fahrradabstellsituation
8. Überlastung des Verkehrs im Stadtbezirk Wasserburger Landstraße, Riemer Park
9. Nächtliche Lärmbelästigung und Müllentsorgung im Riemer Park

Ausweis nicht vergessen

Alle Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.

Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/buergerversammlungen wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben.

Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle Ost der Bezirksausschüsse 5, 13, 14, 15, 16, 17 und 18, Friedenstraße 40, 81660 München, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.

Gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Bürgerversammlung ihres Stadtbezirks teilnehmen, werden auf Antrag die Kosten für einen Gebärden-Dolmetscherdienst erstattet. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de Fax 233-25241.

Kontaktnachweis und Hygieneregeln
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich.

Nicht zugelassen werden Personen, die
– in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten oder
– an unspezifischen Allgemeinsymptomen beziehungsweise respiratorischen Symptomen (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis erforderlich.

Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt. Der Schutz aller Teilnehmer hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ordnungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht.

Artikel vom 09.10.2020
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