Vorfall in Prielmayerstraße

Erding · Gefährlicher "Spaß"

Unbekannte haben das "Tempo 30" Schild in de Erdinger Prielmayerstraße übermalt. Foto: LRA Erding

Unbekannte haben das "Tempo 30" Schild in de Erdinger Prielmayerstraße übermalt. Foto: LRA Erding

Erding · Einen besonders eklatanten Eingriff in den Straßenverkehr hat die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Erding vor kurzem in der Prielmayerstraße verzeichnet: Unbekannte manipulierten dort ein „Tempo 30“-Schild so, dass es auf den ersten Blick und für vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer wirken musste.

Wegen der relativ schmalen Straßenbreite und weil sich im weiteren Verlauf der Straße der städtische Kindergarten befindet, ist die Beschränkung auf Tempo 30 dort allerdings zwingend notwendig.

Wie die Kommune betont, ist das Verändern eines Verkehrszeichens eine gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB. Gleichzeitig liegt ein Fall der Amtsanmaßung nach § 132 StGB vor. Sind zudem konkrete gefährliche Situationen im Straßenverkehr aktenkundig, ist der Tatbestand des § 315b StGB erfüllt und es liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor. Sofern der oder die Verursacher bekannt sind, erstattet die Stadt Strafanzeige und fordert die Kosten für die Reinigung bzw. den Austausch.

Artikel vom 06.10.2020
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