Gemeinschaftsausstellung

„Brief und Siegel. Glaubwürdigkeit und Rechtskraft gestern und heute“.

Verzicht der Herzogin Elisabeth in Bayern auf die bayerische Thronfolge und ihr väterliches Erbe vor ihrer Heirat mit Kaiser Franz Joseph von Österreich, 27. März 1854, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv, Hausurkunden 5878/7. F.: Staatlich

Verzicht der Herzogin Elisabeth in Bayern auf die bayerische Thronfolge und ihr väterliches Erbe vor ihrer Heirat mit Kaiser Franz Joseph von Österreich, 27. März 1854, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv, Hausurkunden 5878/7. F.: Staatlich

München · Mitte September eröffnete der bayerische Justizminister Georg Eisenreich die Ausstellung „Brief und Siegel. Glaubwürdigkeit und Rechtskraft gestern und heute.“ Eine Ausstellung der Staatlichen Archive Bayerns im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.

„'Brief und Siegel' ist ein sehr gelungenes Beispiel dafür, wie man nur durch Kenntnis der Vergangenheit die Gegenwart richtig einordnen und verstehen kann. Die Ausstellungsmacherinnen und -macher haben mit großer Kennerschaft beeindruckende Exponate zusammengeführt, die uns ein stimmiges Bild bayerischer Rechts- und Kulturgeschichte vom Mittelalter bis heute vermitteln“, so Justizminister Georg Eisenreich, MdL.

Im Zentrum der Ausstellung steht die wichtige Frage nach Rechtskraft und Rechtsfähigkeit. Wodurch werden Schriftstücke glaubwürdig, rechtskräftig, beweismächtig und wie verlieren sie diese Eigenschaften? Wer durfte siegeln, zeichnen, unterschreiben? Wann sind Änderungen feststellbar? Gibt es besonders herausgehobene Personen und Institutionen? Der zeitliche Rahmen der Ausstellung erstreckt sich vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 90 besondere Archivalien aus allen Regionen Bayerns sind zu sehen. Drei große Bereiche gliedern die Ausstellung: Rechtssymbolik, Formen der Beglaubigung und Ungültigmachung.

Symbolische Handlungen, wie z.B. die zum Schwur erhobene Hand, begleiten noch heute manche rechtserheblichen Vorgänge. Redensarten, wie „den Stab über eine Person brechen“ erinnern an früher gebräuchliche Handlungen. In diesem Fall das Zerbrechen des Richterstabes über dem Kopf einer zum Tode verurteilten Person. Woher kommen diese Traditionen? Wie lange gibt es sie schon? Was steckt dahinter? Antworten geben unter anderem ein zerbrochener Richterstab nebst Urteil, ein Traditionsrotulus des Klosters Polling und bildliche Darstellungen aus dem „Zentgrafenbuch“ des Hochstifts Würzburg.

Der zweite Abschnitt der Ausstellung erklärt verschiedene Formen der Beglaubigung. Seit wann vertraut man Brief und Siegel? Was passiert, wenn ein entscheidender Strich fehlt? Welche Beglaubigungsmittel gab es überhaupt? Vorgestellt werden Beglaubigungszeichen mittelalterlicher Urkunden, Siegelformen und Siegelberechtigte, Unterschriften und ihre Entwicklung. Zu sehen sind Siegel von Kaisern, Königen, Päpsten, von besonderen Frauen und Siegel aus ungewöhnlichen Materialien. Warum brauchte die Herzogin Elisabeth in Bayern, die spätere Kaiserin „Sisi“ von Österreich einen Anweiser? Sind drei Kreuze eine gültige Unterschrift und was haben Notare damit zu tun? Die Ausstellung zeigt, wie sich das Notariat in Bayern entwickelte und gewährt Einblicke in den beruflichen Alltag eines Notars. Als „Schloßgebäude und Hofraum“ findet sich das Schloss Neuschwanstein im Hypothekenbuch Füssen Schwangau. Warum gibt es diesen Eintrag, obwohl das Schloss gar nicht mit einer Hypothek belastet werden durfte? Was ist überhaupt ein Hypothekenbuch und wie wird daraus ein Grundbuch? Was hat es mit einer amtlichen Verwahrung auf sich und warum waren und sind Archive besonders gesichert?

Wichtig ist nicht nur die Rechtskraft, sondern natürlich ebenfalls die Frage, wie diese wieder verloren geht. Diesen Aspekt beleuchtet der letzte Abschnitt der Ausstellung – die „Ungültigmachung“. Eine zerschnittene Urkunde, ein zerbrochener Siegelstempel und ein entwerteter bzw. abgelaufener Pass. All diese Dokumente bzw. Beglaubigungsmittel sind offensichtlich ungültig. Aber wie wird aus einem gültigen Dokument ein wirklich ungültiges? Was passierte früher, wenn eine Schuld bezahlt, ein Kauf abgeschlossen, ein Rechtsgeschäft erledigt war? Was macht man, wenn ein wichtiges Dokument verloren geht, versehentlich vernichtet wird oder nicht mehr auffindbar ist? Antworten auf all diese Fragen liefert die Ausstellung.

Die Ausstellung kann bis zum 20. November in den Ausstellungsräumen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in der Ludwigstraße 14 in München von Sonntag bis Freitag, jeweils von 10 bis 18 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei. Öffentliche Führungen dienstags um 17 Uhr (maximal 5 Personen zzgl. Führer), weitere kostenlose Führungen für Kleingruppen (maximal 5 Personen) können vereinbart werden, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Für alle Führungen ist eine vorherige Anmeldung unter Telefon 28638-2575 erforderlich.

In der Ausstellung gilt ein Hygienekonzept, das unter www.gda.bayern.de abgerufen werden kann, u.a. ist das Tragen von Alltagsmasken in den Ausstellungsräumen verpflichtend.

Artikel vom 24.09.2020
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