TSV 1860 Merchandising GmbH zieht Berufungsklage zurück

Um des lieben Friedens willen?

Verordneter Friedenskurs: Hasan Ismaik und Anthony Power. Foto: Anne Wild

Verordneter Friedenskurs: Hasan Ismaik und Anthony Power. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Die TSV 1860 Merchandising GmbH ist buchstäblich in letzter Minute von ihrer Berufung im verlorenen Markenrechtsstreit gegen eine Vertreterin der Fangruppierung »Löwenfans gegen Rechts« zurückgetreten. Das geht aus einem Social Media Post des Accounts »Ismaik1860« hervor, der dem Investor des TSV 1860 München zugeschrieben wird. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg war für den heutigen Dienstag terminiert.

Im November vergangenen Jahres hatte der Geschäftsführer der in Besitz von Hasan Ismaik befindlichen TSV 1860 Merchandising GmbH, Anthony Power, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die »Löwenfans gegen Rechts« in allen Klagepunkten eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Münchner Wochenanzeiger berichteten. Weshalb Power anschließend Rechtsmittel gegen das Urteil der ersten Instanz einlegte, bleibt unklar. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete für die Berufungsverhandlung das persönliche Erscheinen des Beschwerdeführers an.

Prozessbeteiligten zufolge soll die Sache für Power jedoch aussichtslos gewesen sein. Der Senat hatte die Parteien in einer vorläufigen Einschätzung der Rechtslage über seine Sicht der Dinge informiert und dabei deutliche Zweifel erkennen lassen, ob die TSV 1860 Merchandising GmbH als Lizenznehmerin überhaupt befugt sei, den Prozess zu führen. Ein später Erfolg vor dem Oberlandesgericht schien für die TSV 1860 Merchandising GmbH mehr als unwahrscheinlich.

Wenige Stunden vor Prozessbeginn zogen die Kläger nun die Reißleine. »Ismaik1860« erklärte seinen mehr als 280.000 Facebook-Freunden, man ziehe die Berufung zurück, denn: »Wir sind an einer Konfrontation nicht interessiert, für uns steht der Löwe über allem. Wir wollen gemeinsam den Weg nach oben finden. Lasst uns zusammenhalten und alle Kraft in eine Vorwärtsentwicklung stecken.«

(as)

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Artikel vom 15.09.2020
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