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Einiges los beim Champions League Finale
München · Bilanz zu Feierlichkeiten
München · Als am Sonntag, 23.08.2020, gegen 23 Uhr, das Champions League Finale zwischen Paris Saint Germain und dem FC Bayern München abgepfiffen wurde, begaben sich Fußballfans auf die Straßen Münchens.
Im Bereich der Leopoldstraße versammelten sich mehrere tausend Menschen, die den Champions League Titel feierten. Da zudem zahlreiche Fahrzeuge die Leopoldstraße in Richtung Innenstadt fuhren, kam es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Weil immer wieder die Mindestabstände im Zuge der Feier unterschritten wurden, wurden die Personen gezielt durch die eingesetzten Beamten und mit Hilfe eines Lautsprecherwagens auf die geltenden Infektionsbestimmungen hingewiesen.
Auch am Marienplatz kamen mehrere hundert Personen zusammen, um ihre Freude über den Sieg auszudrücken. Auch diese Feier wurde durch die Beamten der Münchner Polizei betreut und mit Lautsprecherdurchsagen auf die Mindestabstände hingewiesen. Gegen 00:45 Uhr leerte sich der Marienplatz sichtlich. Länger dauerten die Feierlichkeiten im Bereich des Siegestores.
Dort feierten rund tausend Personen, weshalb sich auch hier der Verkehr staute. Aus der Menge heraus wurden mehrfach pyrotechnische Gegenstände gezündet, woraufhin sich Beamte der Münchner Polizei in die Menschenmenge begaben, um die Gegenstände sicherzustellen. Hierbei leistete eine 46-jährige Münchnerin Widerstand, woraufhin diese festgenommen wurde. Ein 48-jähriger Münchner versuchte die 46-Jährige zu befreien, auch er wurde festgenommen. Sie wurden nach erfolgter Sachbearbeitung wieder entlassen und wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung angezeigt.
Mehrere Platzverweise
Vom Siegestor liefen nun mehrere hundert Personen in Richtung Odeonsplatz. Sie wurden durch die Beamten begleitet. In diesem Verlauf trat der Großteil der Personen den Nachhauseweg an. Weiteren Personen mussten Platzverweise ausgesprochen werden. Insgesamt wurden über zehn Personen festgenommen und wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Sie konnten nach erfolgter Sachbearbeitung entlassen werden.
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