Leicht ansteigende Zahlen

Corona-Virus: Aktuelle Informationen, Freitag, 14. August

Ebersberg/Landkreis · Zum Stand Freitag, 14. August gibt es neun nachgewiesene Fälle einer Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Ebersberg. Bei den seit Dienstag sechs neuinfizierten Personen handelt es sich überwiegend um Reiserückkehrer, wovon eine neuinfizierte Person in einem Testzentrum der Staatsregierung an Autobahnen, Flughäfen und Bahnhöfen positiv getestet wurde. 
Bisher sind im Landkreis insgesamt 546 Infektionen aufgetreten.

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532 Erkrankte sind wieder gesund. Fünf sind leider verstorben. 38 Menschen stehen im Landkreis derzeit als sogenannte KP1 (Kontaktpersonen) unter Quarantäne und dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist auf 5,63 gestiegen. Der Wert zeigt, wie viele Menschen sich bezogen auf 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben. Das Pandemiegeschehen im Landkreis verläuft trotz des leichten Anstiegs stabil und ruhig. In der Kreisklinik gibt es einen an Covid-19 erkrankten Patienten. Zwei Verdachtsfälle werden in der Klinik behandelt.

Über das Diagnostikzentrum wurden seit Dienstag den 11. August 2020 bis einschließlich Donnerstag 13. August 2020 170 Personen untersucht. Das Bürgertelefon mit der Nummer (08092) 823 680 verzeichnete im selben Zeitraum 70 Anrufe. Die Hotline für Betriebe und Unternehmen (08092) 823 685 wurde 20mal angerufen.

Auf Grundlage von Hinweisen aus der Bevölkerung, kontrollierte das Landratsamt diverse Betriebe in Bezug auf die Einhaltung der aktuell gültigen Hygienevorschriften. Leider sah sich das Landratsamt in fünf Fällen gezwungen, Bußgeldverfahren mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro zu eröffnen. Das Landratsamt bittet alle Gewerbetreibenden, im Sinne eines möglichst lückenlosen Infektionsschutzes der Allgemeinheit, weiterhin alle Hygienevorschriften einzuhalten.

Auf der Website des Landratsamtes ist es allen Reiserückkehrern aus Risikogebieten möglich, über ein Kontaktformular ihre verpflichtende Rückkehrmeldung beim Gesundheitsamt abzugeben. Auch hier möchten wir darauf hinweisen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht die allgemeine Gesundheit gefährden und mit einem Bußgeld von 500 Euro geahndet werden.

Artikel vom 17.08.2020
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