Ausschuss legt Aufwandsentschädigungen fest

Das verdienen Funktionäre beim DFB

Ringen um verlorene Glaubwürdigkeit: Deutscher Fußball-Bund. Foto: Anne Wild

Ringen um verlorene Glaubwürdigkeit: Deutscher Fußball-Bund. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Ein auf Initiative des Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Fritz Keller, ins Leben gerufener Vergütungs- und Beratungsausschuss sollte als externes Expertengremium auf Beschluss des DFB-Bundestags Regelungen für die Aufwandsentschädigungen der Funktionäre entwickeln. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

Die Mitglieder des vierköpfigen Beratungsausschusses dürften weder in einer wirtschaftlichen Beziehung noch in irgendeiner persönlichen Abhängigkeit zum DFB und seinen Tochtergesellschaften oder einem seiner Mitgliedsverbände und deren Tochtergesellschaften stehen, heißt es. Keller erklärt in einer Verbandsmeldung: »Die Einsetzung eines Vergütungs- und Beratungsausschuss war eine der zentralen Bedingungen für meine Kandidatur als DFB-Präsident. Ich bin sehr froh, dass dieses Gremium nun für alle nachvollziehbare, transparente Regelungen gefunden hat. Es muss heute selbstverständlich sein, auch finanziell transparent zu sein.«

Die jährliche Brutto-Aufwandsentschädigung beträgt in der Wahlperiode 2019 bis 2022 für den Präsidenten Fritz Keller 246.000 Euro, für den Vizepräsidenten und Schatzmeister Stephan Osnabrügge 166.800 Euro, für den Vizepräsidenten Rainer Koch, zuständig für die Regional- und Landesverbände 144.000 Euro und der für den Ligabetrieb zuständige Vizepräsident Peter Peters erhält 78.000 Euro. Der anteilige Zeitaufwand, den der Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL, Christian Seifert, für den DFB erbringt, wird mit 63.600 Euro vergütet.

Die Arbeit des Vergütungs- und Beratungsausschusses sei »eine von vielen Maßnahmen, um verlorengegangene Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Institutionen des Fußballs zurückzugewinnen«, findet Keller. Für Präsidiumsmitglieder, die zugleich Ämter in Gremien der internationalen Verbände FIFA und UEFA inne haben und von dort Zuwendungen erhalten, gilt eine Deckelung auf insgesamt 246.000 EUR pro Jahr. Übersteigt die Gesamtvergütung eines Präsidiumsmitglieds diesen Betrag, wird die DFB-Aufwandsentschädigung entsprechend gekürzt.

(as)

Artikel vom 09.07.2020
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