Geld für Straßenausbauprojekte

Erding · Erneuerung der Brücke auf der ED 31 über die B15

Erding · In der ersten Sitzung des neuen Strukturausschusses informierten die Verwaltung und das durch den Landkreis mit der Planung und Umsetzung der Kreisstraßenbaumaßnahmen beauftragte Staatliche Bauamt Freising über die geplanten Projekte für das kommende Jahr.

Insgesamt 4 Mio. Euro werden für Ausbau und Instandhaltung der Kreisstraßen im Landkreis Erding im Jahr 2021 investiert, durch Zuschüsse und bereits vorhandene Mittel hat der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatungen noch 2,1 Mio. Euro bereitzustellen. Als größtes Projekt steht die Erneuerung der Brücke auf der ED 31 über die B15 im Gemeindebereich Hohenpolding mit Gesamtkosten von 1,1 Mio. Euro an. Daneben sind unter anderem auch der Ausbau der Ortsdurchfahrt Mittbach sowie Deckenbaumaßnahmen in Berglern und Fraunberg geplant. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der Deckenbaumaßnahme in Lappach wird erst nach erneuter Abstimmung mit der Gemeinde St. Wolfgang getroffen, da sich hier noch Änderungen in Bezug auf eine mögliche Verlagerung der Straße ergeben können.

In Bezug auf den Ausbau der Staatstraße 2580/FTO stellte das Staatliche Bauamt Freising den aktuellen Planungsstand und den Planungshorizont bis zum Jahr 2035 vor. Ein aktualisiertes Verkehrsgutachten zeigt auf, dass die Verkehrszahlen der Verkehrsprognose für das Jahr 2035 einen weiteren 4-streifigen Ausbauabschnitt empfehlen. Dieser liegt zwischen der ED 9 (Erding-Nord) und der B 388 (Erding-Süd). Dem Gutachten folgend wird damit langfristig ein durchgehend vier-streifiger Ausbau zwischen der A 92 und der B 388 (Erding-Süd) notwendig. Der Strukturausschuss sprach sich mit 10:3 Stimmen dafür aus, das vorgestellte Ausbaukonzept für die FTO umzusetzen und insbesondere den drei-streifigen Ausbau im Bereich zwischen der ED 07 und der B 388 zügig umzusetzen.

Darüber hinaus beschlossen die Kreisräte die Bereitstellung von Finanzmittel i.H.v. 186.000 Euro für die Umsetzung der MVV-Tarifstrukturreform. Die Gelder, die in Form einer Abschlagszahlung durch den MVV bei den Verbundlandkreisen und der Landeshauptstadt München abgerufen werden, dienen zur Kompensation der Einnahmeausfälle, die durch die Tarifstrukturreform hervorgerufen werden.

Artikel vom 08.07.2020
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