Die Infektionszahlen sinken weiter

Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 19, Mai

Im Landkreis Erding gelten derzeit 47 Personen als infiziert. Foto: LRA ED

Im Landkreis Erding gelten derzeit 47 Personen als infiziert. Foto: LRA ED

Erding/Landkreis · Am Dienstag (19. Mai) sind keine neuen Fälle zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding hinzugekommen, die Zahl der bestätigten Fälle bleibt damit bei 612. In den vergangenen 7 Tagen gab es auf 100.000 Einwohner im Landkreis 3 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz).

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Die Zahl der Genesenen stieg um 1 Person von 553 auf 554. Damit gelten derzeit 47 Personen als infiziert. Im Klinikum Landkreis Erding liegen derzeit 2 Covid-19-Patienten auf der Isolierstation. Auf der Intensiv-Isolierstation wird derzeit kein Covid-19-Patient behandelt.

An der zentralen Screeningstelle wurden 37 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 5.278 Tests durchgeführt. Seit Freitag (22 Mai) gelten folgende Öffnungszeiten: Mo – Fr 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, der Samstag als Öffnungstag entfällt.

In Bezug auf mögliche Covid-19-Fälle in dezentralen Flüchtlingsunterkünften wurden und werden umfassende Vorkehrungsmaßnahmen getroffen. Das Fallmanagement bei einem Erkrankungsfall in einer Unterkunft richtet sich dabei strikt nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie den konkretisierenden Weisungen der übergeordneten Behörden. Die Isolation von Erkrankten bzw. die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I erfolgt unter Bedingungen, die denen in anderen größeren Hausständen ähneln, z.B. Großfamilien oder Wohngemeinschaften.

Nach einem bestätigten Fall in der dezentralen Unterkunft in Hörlkofen wurden analog zum Vorgehen in der Gemeinschaftsunterkunft Forstern und auf Wunsch der ehrenamtlichen Helfer Reihentestungen bei allen Bewohnern vorgenommen. Diese Tests sollen in einem Zeitrahmen von weniger als 14 Tagen wiederholt werden, damit Erkrankungsfälle rechtzeitig innerhalb der Unterkunft separiert und somit eine weitere Ausbreitung des Virus innerhalb der Unterkunft verhindert werden kann.

Da der Landkreis Erding jedoch nicht über die nötigen räumlichen Kapazitäten verfügt, um eine Abverlegung von erkrankten Geflüchteten gewährleisten zu können, steht das Landratsamt diesbezüglich in regelmäßigem Kontakt mit der zuständigen Regierung von Oberbayern, die jedoch bisher eine entsprechende Kostenübernahme oder die Übernahme der Erkrankten in ihre eigenen Unterkünfte abgelehnt hat.

Die infizierte Person in Hörlkofen und deren Zimmernachbar wurden daher gemäß den aktuellen Bestimmungen innerhalb der Unterkunft in Einzelzimmer separiert. Der Erfolg der bereits umgesetzten Maßnahmen und der verhängten Quarantäne hängt – wie allgemein – entscheidend von der Compliance der Betroffenen ab. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen besteht selbstverständlich die Gefahr neuer Infektionsketten. Dies gilt aber allgemein und nicht speziell für Flüchtlingsunterkünfte.

Ebenfalls aus Kapazitätsgründen ist auch die von den Helferkreisen vorgeschlagene Entzerrung innerhalb der Unterkünfte durch Abverlegungen nicht möglich, und würde überdies auch bei Familien ohne Fluchthintergrund verständlicherweise nicht praktiziert. Dennoch läuft derzeit in allen Unterkünften die Feststellung der Personen, die den Risikogruppen zuzuordnen sind, um im Notfall schnell diese Einzelfälle der Regierung von Oberbayern zur weiteren Entscheidung vorlegen zu können.

Darüber hinaus wurden sämtliche Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Erding mit sogenannten Community-Masken ausgestattet, obwohl es weder Vorgaben der Regierung von Oberbayern noch eine rechtliche Verpflichtung gibt, die Unterkunftsbewohner mit Mund-Nasen-Schutz zu versorgen. Eine entsprechende Lieferung erfolgte im Übrigen auch an Altenheime und Pflegeeinrichtungen.

In Unterkünften mit bestätigten Erkrankungsfällen wurden auch Desinfektionsmaterial und Einweghandschuhe zur Verfügung gestellt. Ebenso wurden in allen Unterkünften mehrsprachige Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen ausgehängt. Ergänzt werden diese nun auf Vorschlag von Ehrenamtlichen der Helferkreise um entsprechende Piktogramme, die z.B. auf das regelmäßige Lüften nach Benutzung der sanitären Einrichtungen hinweisen sollen. Verstärkt werden auf Bitten der ehrenamtlichen Helfer die Weitergabe von Informationen und Hinweisen zu etwaigen Quarantänezeiten durch die landkreiseigenen Asylsozialbetreuer, die in regelmäßigem Austausch mit den Bewohnern der Unterkünfte stehen.

Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass derzeit in allen dezentralen Asylbewerberunterkünften im Landkreis Erding ein Besuchsverbot herrscht. Es handelt sich dabei um eine Vorsichtsmaßnahme, die sowohl im Sinne der Gesundheit der Bewohner als auch der Mitglieder der Helferkreise und sonstiger Besucher umgesetzt werden muss.

Artikel vom 20.05.2020
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