Polizeieinsätze in der Münchner Innenstadt

München · Versammlungen waren zu groß

München · Am Montag, 4. Mai, fanden im Tagesverlauf zwei angemeldete Versammlungen in der Münchner Innenstadt statt. Am Marienplatz waren hier in der Zeit von 15.30 bis 16.30 Uhr zunächst etwa 80 Teilnehmer.

Hier wurde aus diesem Grund von polizeilicher Seite her mit der Versammlungsleiterin Kontakt aufgenommen. Die vorgeschriebene Teilnehmerbegrenzung von bis zu 50 Personen und die Abstandswahrung wurden dabei explizit angesprochen. Die Versammlungsleiterin schickte dann rund 30 Teilnehmer aus der Versammlung weg, so dass der sogenannte „Stille Protest“ schließlich ordnungsgemäß weitergeführt werden konnte.

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Am Stachus fand von 17.30 bis 18.30 Uhr die zweite Versammlung statt. Hier waren 50 direkte Teilnehmer dabei. Etwa 30 weitere Personen befanden sich außerhalb der Versammlungsfläche und nahmen hier durch Singen, Tanzen und Klatschen ebenfalls an der Versammlung teil. Auch hier wurde bei einer sofortigen Kontaktaufnahme mit der Versammlungsleiterin die zu große Anzahl und der teilweise nicht eingehaltene Abstand angesprochen. Die Versammlungsleiterin reagierte auch hier sofort und konnte in der Folge einen ordnungsgemäßen Verlauf der Versammlung herstellen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass nach dem aktuellen Regelungsstand grundsätzlich Versammlungen verboten bleiben. Allerdings gibt es hier seit dem 4. Mai 2020 für die Genehmigungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Die Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Beschränkung der Teilnehmer auf bis zu 50 Personen
  • die Wahrung des Mindestabstandes unter den einzelnen Teilnehmern von mindestens 1,5 Meter
  • die Versammlung findet ausschließlich stationär und unter freiem Himmel statt
  • die Dauer von 60 Minuten wird nicht überschritten

Artikel vom 05.05.2020
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