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Maskenpflicht auch auf Garchinger Märkten
Garching · Das Tragen einer Maske ist seit dem 27. April in allen Geschäften und im ÖPNV Pflicht. Auch das Garchinger Rathaus darf von den Bürgern nicht ohne eine Alltagsmaske betreten werden. Kürzlich wurde von der Garchinger Stadtverwaltung entschieden, dass auch für den Wochen- und für den Bauernmarkt eine Maskenpflicht besteht.
Dies betrifft im Sinne der Gesundheit aller die Händler und Verkäufer sowie die Kunden und Besucher der Märkte. Der Wochenmarkt findet mittwochs zu den üblichen Zeiten (13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) auf dem Maibaumplatz statt, der Bauernmarkt samstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr auf dem Rathausplatz.
Corona-Erkrankung (COVID-19) mit Virus
SARS-CoV-2
Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
Artikel vom 04.05.2020
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Nachbarschaftshilfe, Einkaufsnotdienste u.v.m.
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