Sitzung des Kreistages am 27. April

Entwicklung der Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft im Landkreis

Auch in Dorfen werden Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich 7 Euro vermietet. Foto: CC BY-SA 4.0

Auch in Dorfen werden Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich 7 Euro vermietet. Foto: CC BY-SA 4.0

Erding/Landkreis Erding · In der Sitzung am Montag (27. April) des Kreistages skizzierte Geschäftsführer Matthias Vögele die Entwicklung der Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft im Landkreis Erding m.b.H. Aufgabe der Gesellschaft unter Vorsitz von Landrat Martin Bayerstorfer ist es, für eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu sorgen.

Ihren Auftrag erfüllt die Gesellschaft, indem sie in Isen, Erding und Dorfen insgesamt 131 Wohnungen vermietet; dies erfolgt deutlich unter dem üblichen Mietpreisniveau mit einem Quadratmeterpreis von durchschnittlich 7 Euro.

Weiter gehören hierzu noch 2 Tiefgaragen mit 99 Stellplätzen sowie 1 Garage und 42 Carports. Im Jahr 2018 wurde mit einem Neubau in der Reckenbacher Straße in Taufkirchen (Vils) begonnen. Es entstanden 18 Wohneinheiten und 30 Stellplätze.

Die reinen Baukosten hierfür beliefen sich auf knapp 3,4 Mio. Euro. Die Fertigstellung erfolgte im Sommer 2019. In Erding wurde im Mai 2019 mit dem Neubau von 65 Wohneinheiten im Thermengarten begonnen. Die Ausführung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen und bis Herbst 2020 fertig gestellt sein. Derzeit wird der Bau eines Wohnhauses in Wartenberg mit sechs bis neun Wohneinheiten geplant. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2021 erfolgen. Mittelfristig sind von Seiten der Gesellschaft weitere Maßnahmen geplant, um der Wohnungsknappheit entschlossen entgegenzutreten und eine gute Wohnperspektive für die Menschen im Landkreis Erding zu schaffen.

Das Geschäftsjahr 2018 schließt ohne Ausgleichszahlungen des Landkreises, mit einem Jahresüberschuss von 84.700 Euro, das beste Ergebnis in der Geschichte der Wohnungsbaugesellschaft. Durch gestiegene Umsatzerlöse, eine hohe Auslastung und geringere Zinsaufwendungen konnte dieses äußerst positive Ergebnis erreicht werden, was der Kreistag ausdrücklich begrüßte.

Auch mit der Jahresrechnung 2018 des Landkreises beschäftigte sich das Gremium. Der Verwaltungshaushalt im Jahr 2018 belief sich auf 154.725.246,65 Euro, der Vermögenshaushalt auf 24.254.088,49 Euro. Dem Vermögenshaushalt können überplanmäßig 1,64 Mio. zugeführt werden. Der Schuldenstand zum Jahresende 2018 beträgt 13.887.453,89 Euro (innere Darlehen). Landrat Martin Bayerstorfer zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass mit den Geldern der Bürgerinnen und Bürger maßvoll und zielorientiert gewirtschaftet wird.“

Einen richtungsweisenden Beschluss fasste der Kreistag in Bezug auf die Errichtung eines Pflegestützpunktes für den Landkreis Erding. Bereits am 10. Juli 2017 hat die CSU-Fraktion ein Konzept für Gesundheits- und Pflegekoordinatoren angeregt, was Herr Bürgermeister Hofstetter in Absprache mit der CSU-Fraktion am 22. November 2018 mit einem Antrag auf Errichtung einer Beratungsstelle bzw. eines Pflegestützpunkts an die Gesundheitsregion+ konkretisiert hat.

Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun endgültig festgelegt wurden, beschloss der Kreistag einstimmig, einen Pflegestützpunkt mit der Bereitstellung von eigenem Personal zu beantragen. Aufgaben der Fachstelle sollen unter anderem die Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in Bezug auf die Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten auf Landkreisebene, die Leistungen der Pflegeversicherung und des SGB XII und die häusliche Pflege sein, ebenso wie die Initiierung von bedarfsorientierten Gruppenangeboten und die Vernetzung der Angebote vor Ort.

In Bezug auf die weitere Planung der B15neu bekräftigte der Kreistag noch einmal seine ablehnende Haltung zu einer durch den Landkreis Erding führenden Paralleltrasse und sprach sich erneut für eine Trassenführung über den Korridor Ost aus. Das Plenum beschloss mit 50:10 Stimmen, die gefassten Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 sowie 23. März 2015 zu bekräftigen und sich gegen die Planungsvariante 1c einzusetzen.

Artikel vom 30.04.2020
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