Die wichtigsten Änderungen zu den neuen Regeln und Strafen

Neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Rettungsgasse: Wer sich hier falsch verhält, muss mit hohen Strafen, bis hin zum Fahrverbot, rechnen. Foto: ADAC e.V.

Rettungsgasse: Wer sich hier falsch verhält, muss mit hohen Strafen, bis hin zum Fahrverbot, rechnen. Foto: ADAC e.V.

Bayern/München · Seit Dienstag gibt es eine verschärfte Regelungen zu Bußgeldern und Fahrverboten mit einer neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie geht unter anderem härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor. Außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg merklich höher. Bei Tempoverstößen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt.

Höchstgeschwindigkeiten um bis zu 20 km/h muss ab 28. April tiefer in die Tasche gegriffen werden. Bei diesen haben sich die Regelsätze der Bußgelder verdoppelt.

Auch Fahrverbote werden bei geringeren Verstößen verhängt als bisher. Innerorts können diese ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h verhängt werden. Ein zusätzlicher Punkt in Flensburg kann mit Inkrafttreten der Novelle ebenfalls leichter erreicht werden. Dieser droht künftig ab 21 km/h zu viel.

Wird gegen die Regelungen zur Freihaltung und Bildung von Rettungsgassen verstoßen, drohen 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Befahren der Rettungsgasse wird noch härter bestraft. Hierfür können künftig sogar mindestens 240 Euro Bußgeld sowie zusätzlich zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig werden.

Weitere Verschärfungen des Bußgeldkatalogs betreffen das Halten, Parken und Einhalten von Sicherheitsabständen. Das Halten in zweiter Reihe wird künftig mit 55 Euro Bußgeld bestraft. Im Falle einer Behinderung mit 70 Euro. Für das Parken in zweiter Reihe mit einer Behinderung werden 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen wird mit 55 Euro bestraft. Bei Behinderung sollen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern müssen Autofahrer ab Dienstag innerorts mindestens ein Abstand von anderthalb Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen "Überholverbot von Zweirädern", das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll.

Die bestehende Grünpfeilre­gelung wird erweitert. Das Blechschild an Ampeln wird auch für Fahrradfahrer gelten, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant. Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle konventionell angetriebenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphone verboten

Was bisher eine juristische Grauzone war, soll in der neuen Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt werden: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wird, genauso wie Radarwarner, verboten. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Artikel vom 29.04.2020
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