Maskenpflicht am Wertstoffhof Zorneding

Zorneding · Im Zuge der Maskenpflicht in Bayern für den öffentlichen Raum, ist der Zugang zum Wertstoffhof Zorneding ab Montag, 27. April, bis auf weiteres nur mit Mund-Nasen-Maske erlaubt. Es besteht weiterhin eine Zufahrtskontrolle, damit sich nur maximal fünf Fahrzeugen gleichzeitig auf dem Gelände des Wertstoffhofes aufhalten.

Ab 4. Mai ist die Anlieferung kostenpflichtiger Abfälle wie Bauschutt, Holzabfälle und Sperrmüll wieder möglich.

Am Wertstoffhof gelten seit 20. April die Sommeröffnungszeiten Montag und Mittwoch von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Artikel vom 23.04.2020
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